Beim ROLAND Verkehrs-Rechtsschutz im Grund-Baustein ROLAND Drive erfahren Sie, was passiert, wenn Sie ohne eigenes Fahrzeug versichert sind und später ein Motorfahrzeug anschaffen: Der Vertrag wandelt sich automatisch um, und das neue Fahrzeug bleibt bis zur nächsten Hauptfälligkeit beitragsfrei mitversichert – vorausgesetzt, Sie teilen die Änderung fristgerecht mit.
Für den Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz:
- Wird ein Motorfahrzeug auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Vertrag in den Einzel-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für das einzige Privatfahrzeug.
- Werden mehrere Fahrzeuge auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Vertrag in den Einzel-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge um.
Bis zur nächsten Hauptfälligkeit ist das Fahrzeug beziehungsweise sind die Fahrzeuge beitragsfrei mitversichert, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Voraussetzung:
Sie müssen uns nach Aufforderung mit der Beitragsrechnung die Änderung zur Anschaffung eines weiteren Motorfahrzeugs mitteilen. Sie erhalten dann eine geänderte Beitragsrechnung bzw. einen neuen Versicherungsschein auf der Grundlage Ihrer Angaben und unseres geltenden Tarifs.
Hinweis:
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Motorfahrzeugs ist eingeschlossen.
Was bedeutet das konkret?
Wer zunächst ohne eigenes Fahrzeug versichert ist und sich später ein Motorfahrzeug anschafft, muss den Vertrag nicht neu abschließen. Er passt sich automatisch an: Aus dem Grund-Baustein wird der passende Einzel-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz. Damit das neue Fahrzeug übergangsweise ohne zusätzlichen Beitrag geschützt ist, sollten Sie die Anschaffung wie gefordert mitteilen. So bleibt der Schutz lückenlos, und auch rechtliche Fragen rund um den Kauf des Fahrzeugs sind abgedeckt.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mir ein Fahrzeug anschaffe?
Wird ein Motorfahrzeug auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Vertrag in den Einzel-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für das einzige Privatfahrzeug um.
Was gilt, wenn ich mehrere Fahrzeuge anschaffe?
Werden mehrere Fahrzeuge auf Sie zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen, wandelt sich der Vertrag in den Einzel-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge um.
Muss ich für das neue Fahrzeug sofort mehr zahlen?
Bis zur nächsten Hauptfälligkeit ist das Fahrzeug beziehungsweise sind die Fahrzeuge beitragsfrei mitversichert, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden.
Welche Voraussetzung muss ich erfüllen?
Sie müssen uns nach Aufforderung mit der Beitragsrechnung die Änderung zur Anschaffung eines weiteren Motorfahrzeugs mitteilen. Sie erhalten dann eine geänderte Beitragsrechnung bzw. einen neuen Versicherungsschein auf der Grundlage Ihrer Angaben und unseres geltenden Tarifs.
Ist der Fahrzeugkauf selbst abgedeckt?
Ja, die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb dieses Motorfahrzeugs ist eingeschlossen.