Im ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gelten auch ohne eigenes Fahrzeug klare Obliegenheiten: eine gültige Fahrerlaubnis, die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs sowie dessen Zulassung und Betriebserlaubnis. Erfahren Sie, welche Bedingungen für die Leistung erfüllt sein müssen, was bei einem Verstoß passiert und welche Meldefrist beim Fahrzeugkauf gilt.
Für den Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Bedingungen für die Übernahme eines Versicherungsfalls:
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der:die Fahrer:in muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der:die Fahrer:in muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) haben.
- Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Rechtsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Rechtsschutz bestehen.
Der Rechtsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der:die Fahrer:in weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- die Feststellung oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
2. Besonderheiten bei Fahrzeugkauf oder -Zulassung:
Sie haben Rechtsschutz auch für ein Fahrzeug, das während der Vertragslaufzeit auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen wird. Rechtsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahrzeugkauf.
Sie müssen uns den Kauf eines Fahrzeugs innerhalb von zwei Monaten melden.
Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Rechtsschutz nur dann, wenn Sie die Meldung ohne Verschulden oder leicht fahrlässig versäumt haben.
Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, unsere Leistungen zu kürzen, und zwar je nach Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, bleibt Ihr Rechtsschutz bestehen.
Der Rechtsschutz bleibt auch in folgendem Fall bestehen:
Sie weisen nach, dass der Verstoß gegen die genannten Obliegenheiten nicht die Ursache war
- für den Eintritt des Versicherungsfalls oder
- für die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- für den Umfang unserer Leistung.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn Sie kein eigenes Fahrzeug besitzen, sind an den Versicherungsschutz einige Pflichten geknüpft: Fahrerlaubnis, Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs sowie Zulassung und Betriebserlaubnis des genutzten Fahrzeugs. Wer von einem Verstoß nichts wusste und höchstens leicht fahrlässig gehandelt hat, behält den Schutz. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Kaufen Sie ein Fahrzeug, sollten Sie dies zeitnah melden, um den Schutz zu erhalten.
Häufige Fragen
Welche Bedingungen müssen für die Leistungsübernahme erfüllt sein?
Der:die Fahrer:in muss die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen haben und eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was passiert bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen?
Rechtsschutz besteht nur für versicherte Personen, die von dem Verstoß nichts wussten und ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben. Bei grober Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen.
Bleibt der Rechtsschutz trotz eines Verstoßes erhalten?
Ja. Der Rechtsschutz bleibt bestehen, wenn nachgewiesen wird, dass die Unkenntnis nicht grob fahrlässig war oder dass der Verstoß nicht ursächlich war für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls oder für den Umfang der Leistung.
Innerhalb welcher Frist muss ich einen Fahrzeugkauf melden?
Sie müssen den Kauf eines Fahrzeugs innerhalb von zwei Monaten melden. Bei Verstoß gegen diese Obliegenheit besteht Rechtsschutz nur, wenn Sie die Meldung ohne Verschulden oder leicht fahrlässig versäumt haben.
Bin ich für ein während der Vertragslaufzeit zugelassenes Fahrzeug versichert?
Ja. Rechtsschutz besteht auch für ein Fahrzeug, das während der Vertragslaufzeit auf Sie oder eine mitversicherte Person zugelassen wird, sowie für die Durchsetzung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahrzeugkauf.