Beim Roland Verkehrs-Rechtsschutz sichern klare Obliegenheiten den Schutz für das einzige Privatfahrzeug: gültige Fahrerlaubnis, Berechtigung zum Führen, Zulassung oder Versicherungskennzeichen sowie Betriebserlaubnis. Erfahren Sie, was bei Verstößen gilt, wie der Rechtsschutz bei Fahrzeugwechsel oder -verkauf bestehen bleibt und wann Sie den Vertrag sofort kündigen können.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der:die Fahrer:in muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der:die Fahrer:in muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) haben.
- Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Rechtsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Rechtsschutz bestehen.
Der Rechtsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der:die Fahrer:in weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- die Feststellung oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
Besonderheiten bei Fahrzeugwechsel oder -verkauf:
Sie haben Rechtsschutz auch für ein Folgefahrzeug. Wir gehen davon aus, dass Sie ein Folgefahrzeug haben, wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf Ihres bei uns versicherten Fahrzeugs ein neues Fahrzeug erwerben. Ihr altes Fahrzeug versichern wir maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit.
Rechtsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahrzeugkauf.
Sie müssen uns den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs innerhalb von zwei Monaten melden. Außerdem müssen Sie uns über Ihr Folgefahrzeug informieren.
Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Rechtsschutz nur dann, wenn Sie die Meldung ohne Verschulden oder leicht fahrlässig versäumt haben.
Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, unsere Leistungen zu kürzen, und zwar je nach Schwere des Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben, bleibt Ihr Rechtsschutz bestehen.
Der Rechtsschutz bleibt auch in folgendem Fall bestehen:
Sie weisen nach, dass der Verstoß gegen die genannten Obliegenheiten nicht die Ursache war
- für den Eintritt des Versicherungsfalls oder
- für die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- für den Umfang unserer Leistung.
Unter zwei Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit uns sofort kündigen:
- Es ist seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen.
- Es ist auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) auf Ihren Namen versehen.
Unabhängig davon haben Sie das Recht, von uns eine Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Rechtsschutz greift, sollten die grundlegenden Voraussetzungen rund um das Fahrzeug und die fahrende Person erfüllt sein: eine gültige Fahrerlaubnis, die Berechtigung zum Führen des Fahrzeugs sowie eine Zulassung beziehungsweise ein Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis. Wer von einem Verstoß nichts wusste, verliert den Schutz in der Regel nicht. Auch beim Wechsel oder Verkauf des Fahrzeugs bleibt der Schutz unter bestimmten Voraussetzungen erhalten – wichtig ist dabei die fristgerechte Meldung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für den Rechtsschutz erfüllt sein?
Der:die Fahrer:in muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (Nummernschild) haben und über eine Betriebserlaubnis verfügen.
Was passiert bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen?
Rechtsschutz besteht nur für versicherte Personen, die von dem Verstoß nichts wussten, also ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben. War der Verstoß grob fahrlässig, kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Bleibt der Rechtsschutz bei einem Fahrzeugwechsel bestehen?
Ja. Erwerben Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf Ihres versicherten Fahrzeugs ein neues Fahrzeug, besteht Rechtsschutz auch für das Folgefahrzeug. Das alte Fahrzeug ist maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert.
Bis wann muss ich Verkauf oder Verlust melden?
Den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs müssen Sie innerhalb von zwei Monaten melden und über Ihr Folgefahrzeug informieren. Bei einem Verstoß besteht Rechtsschutz nur, wenn Sie die Meldung ohne Verschulden oder leicht fahrlässig versäumt haben.
Wann kann ich den Vertrag sofort kündigen?
Sie können sofort kündigen, wenn seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist und auch kein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen auf Ihren Namen versehen ist. Unabhängig davon können Sie eine Herabsetzung Ihres Beitrags verlangen.