Mit dem Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz sind Sie auch ohne eigenes Fahrzeug abgesichert – als Fahrer, Insasse, Erwerber oder Mieter eines fremden Motorfahrzeugs sowie als Fußgänger, Radfahrer oder Fahrer von E-Bikes und Pedelecs im öffentlichen Straßenverkehr. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in Deutschland.
Für den Grund-Baustein ROLAND Drive Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als:
- Fahrer:in,
- Insass:in,
- Erwerber:in,
- Mieter:in
eines fremden Motorfahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhängers.
Das Motorfahrzeug darf weder:
- Ihnen gehören oder
- auf Sie zugelassen sein oder
- auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) versehen sein.
Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
2. Sie haben auch Rechtsschutz, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als:
- Fußgänger:in,
- Radfahrer:in oder
- Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
3. Belegenheit des versicherten Risikos:
Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz greift auch dann, wenn Ihnen kein eigenes Fahrzeug gehört. Geschützt sind Sie, wenn Sie ein fremdes Motorfahrzeug fahren, darin mitfahren, es kaufen oder mieten. Ebenso besteht Schutz, wenn Sie zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.
Häufige Fragen
Habe ich Rechtsschutz, auch wenn ich kein eigenes Fahrzeug besitze?
Ja. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen als Fahrer:in, Insass:in, Erwerber:in oder Mieter:in eines fremden Motorfahrzeugs wahrnehmen. Das Fahrzeug darf Ihnen nicht gehören, nicht auf Sie zugelassen und nicht auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein.
Sind auch Fußgänger und Radfahrer versichert?
Ja. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr als Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen teilnehmen. Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch bei Fahrten für die Arbeit?
Ja. Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Welche Voraussetzung gilt für den Wohnsitz?
Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das bedeutet, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben müssen. Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Welche Fahrzeuge mit alternativem Antrieb sind eingeschlossen?
Der Schutz umfasst fremde Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhänger.