Der Roland Verkehrsrechtsschutz sichert für alle Privatfahrzeuge zahlreiche Rechtsbereiche ab – vom Schadenersatz- über den Straf- bis zum Steuer-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Erfahren Sie, welche Leistungen der Grund-Baustein umfasst, wo Ausnahmen gelten und welche Beratungsangebote wie JurLine dazugehören.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Es besteht auch Rechtsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ausnahme: Es besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
- Steuer-Rechtsschutz
Ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
Ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
Es gilt Folgendes: Sie haben Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung
- JurLine – telefonische Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurLine Call-Back-Service für den Privatbereich
- JurOnline – Online Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurCheck – präventive Vertragsprüfung für den Privatbereich
- JurLoad – Mustervorlagen zum Download für den Privatbereich
- Rechtsdienstleistungen
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz deckt für Privatfahrzeuge eine ganze Reihe rechtlicher Situationen rund um den Straßenverkehr ab. Dazu gehören unter anderem Schadenersatzansprüche, Streitigkeiten aus dem Kauf von Fahrzeugen sowie die Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Vorwürfen. Für einzelne Bereiche gelten Besonderheiten: So greift der Vertrags- und Sachenrechtsschutz nicht, wenn Sie als Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr betroffen sind, und die Kostenerstattung kann bei rechtskräftig festgestelltem Vorsatz zurückgefordert werden. Ergänzend stehen verschiedene Beratungsangebote für den Privatbereich zur Verfügung.
Häufige Fragen
Ist ein Streit um eine Taxirechnung mitversichert?
Nein. Im Vertrags- und Sachenrecht besteht kein Rechtsschutz, wenn Sie Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Bin ich bei einem verkehrsrechtlichen Vergehen abgesichert?
Ja, Sie haben Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird. Stellt ein Gericht jedoch rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten.
Gilt der Rechtsschutz auch bei einem Verbrechen?
Nein. Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Ist der Kauf eines Fahrzeugs mitversichert?
Ja. Es besteht Rechtsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen – auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Welche Beratungsangebote sind enthalten?
Für den Privatbereich stehen JurLine (telefonische Rechtsberatung), der JurLine Call-Back-Service, JurOnline (Online-Rechtsberatung), JurCheck (präventive Vertragsprüfung) und JurLoad (Mustervorlagen zum Download) zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung sowie Rechtsdienstleistungen.