Der Roland Verkehrsrechtsschutz zeigt im Grund-Baustein, wo der Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge gilt und wann auch außerhalb des Geltungsbereichs Kosten bis zu 400.000 Euro übernommen werden – etwa bei kurzen Auslandsaufenthalten oder bei im Internet geschlossenen Verträgen.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Hier haben Sie Rechtsschutz mit Einschränkungen:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Rechtsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz greift auch außerhalb des eigentlichen Geltungsbereichs, allerdings nur mit Einschränkungen. In diesen Fällen werden die Kosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze übernommen – vorausgesetzt, bestimmte Bedingungen sind erfüllt, etwa ein zeitlich begrenzter Aufenthalt oder ein im Internet geschlossener Vertrag. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Welche Voraussetzung gilt hinsichtlich der Aufenthaltsdauer?
Der Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben.
Gilt der Rechtsschutz auch, wenn er auf deutsche Gerichte beschränkt ist?
Für diesen Rechtsschutz mit Einschränkungen gilt die Voraussetzung, dass der Rechtsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein darf.
Welche Interessen sind von diesem Rechtsschutz ausgenommen?
Ausgenommen ist die Wahrnehmung von Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.