Der Roland Verkehrs-Rechtsschutz übernimmt für alle Privatfahrzeuge im Schadensfall wichtige Kosten – von anerkannten Sachverständigen im In- und Ausland über die Regulierung nach Verkehrsunfällen im europäischen Ausland bis hin zu einem zinslosen Darlehen für eine Kaution.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Kostenübernahme im Inland
Wir übernehmen Ihre Kosten für eine:n Sachverständige:n, soweit diese:r über die erforderliche technische Sachkunde verfügt.
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
- in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von
2. Kostenübernahme im Ausland
(1) Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche?, dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des:der Verkehrsanwält:in.
(2) Wir tragen die übliche Vergütung eines:einer im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
3. Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:
Wir stellen Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz unterstützt Sie rund um Ihre Privatfahrzeuge. Im Inland werden die Kosten für anerkannte Sachverständige übernommen, etwa bei der Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren oder bei Streitigkeiten aus Kauf und Reparatur. Im Ausland gilt: Nach einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland wird zunächst über die zuständige Stelle im Inland reguliert; erst danach werden Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland getragen. Zusätzlich kann im In- und Ausland ein zinsloses Darlehen für eine Kaution bereitgestellt werden.
Häufige Fragen
Wer gilt als technisch sachkundige:r Sachverständige:r?
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind, zum Beispiel TÜV oder Dekra.
Was gilt bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland?
Zunächst muss eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese erfolglos geblieben ist, werden auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland getragen.
Werden im Ausland auch Kosten für Sachverständige übernommen?
Ja. Getragen wird die übliche Vergütung eines:einer im Ausland ansässigen Sachverständigen, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
Wie hoch ist das Darlehen für eine Kaution?
Es wird ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung gestellt. Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.