Beim Roland Verkehrs-Rechtsschutz genießen Sie für alle Privatfahrzeuge Rechtsschutz ohne Wartezeiten. Versichert sind Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten – der Schutz greift also sofort. Welche Regelungen der Grund-Baustein zu zeitlichen Ausschlüssen vorsieht, erfahren Sie hier.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten):
- Es bestehen keine Wartezeiten.
- Sie haben Rechtsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz müssen Sie nach Vertragsabschluss keine bestimmte Frist abwarten, bevor der Schutz greift. Der Versicherungsschutz steht Ihnen unmittelbar zur Verfügung: Tritt ein Versicherungsfall ab dem Beginn Ihres Vertrags ein, sind Sie abgesichert.
Häufige Fragen
Gibt es beim Verkehrs-Rechtsschutz eine Wartezeit?
Nein. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz bestehen keine Wartezeiten.
Ab wann besteht der Rechtsschutz?
Sie haben Rechtsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Für welche Fahrzeuge gelten diese Regelungen?
Die Angaben beziehen sich auf den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz für alle Privatfahrzeuge.
Muss ich nach Vertragsabschluss eine Frist abwarten?
Nein, es bestehen keine Wartezeiten. Der Schutz gilt für Versicherungsfälle ab Versicherungsbeginn.