Im Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz von Roland Verkehrsrechtsschutz gelten für alle Privatfahrzeuge klare Obliegenheiten: gültige Fahrerlaubnis, Fahrberechtigung, Zulassung und Betriebserlaubnis. Erfahren Sie, was bei einem Verstoß passiert, wann der Rechtsschutz trotzdem erhalten bleibt und welche Rechte Sie beim Fahrzeugverkauf haben.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Bedingungen für die Übernahme eines Versicherungsfalls:
Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der:die Fahrer:in muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
- Der:die Fahrer:in muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
- Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) haben.
- Das Fahrzeug muss eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
Dann besteht Rechtsschutz nur für diejenigen versicherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt.
Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, bleibt der Rechtsschutz bestehen.
Der Rechtsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
Die versicherte Person oder der:die Fahrer:in weist nach, dass der Verstoß nicht ursächlich war für
- den Eintritt des Versicherungsfalls,
- die Feststellung des Versicherungsfalls oder
- die Feststellung oder den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
2. Besonderheiten bei Fahrzeugverkauf:
Unter zwei Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsvertrag mit uns sofort kündigen:
- Es ist seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen.
- Es ist auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) auf Ihren Namen versehen.
Unabhängig davon haben Sie das Recht, von uns eine Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags zu verlangen.
Was bedeutet das konkret?
Damit der Verkehrs-Rechtsschutz im Ernstfall greift, müssen einige grundlegende Voraussetzungen rund um Fahrer:in und Fahrzeug erfüllt sein. Wer von einem Verstoß nichts wusste oder nachweisen kann, dass der Verstoß keine Rolle für den Versicherungsfall gespielt hat, behält seinen Schutz. Verkaufen Sie Ihr Fahrzeug und halten längere Zeit kein Fahrzeug mehr, gibt es zudem besondere Rechte für Ihren Vertrag.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen müssen für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Der:die Fahrer:in muss die vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben und berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen. Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) haben und eine Betriebserlaubnis besitzen.
Was passiert bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen?
Rechtsschutz besteht nur für versicherte Personen, die von dem Verstoß nichts wussten, also ohne Verschulden oder höchstens leicht fahrlässig gehandelt haben. Bei grob fahrlässigem Verstoß darf die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden.
Wann bleibt der Rechtsschutz trotz Verstoß bestehen?
Der Rechtsschutz bleibt bestehen, wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis nicht grob fahrlässig war, oder wenn nachgewiesen wird, dass der Verstoß nicht ursächlich für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls oder für Feststellung und Umfang der Leistung war.
Kann ich den Vertrag nach einem Fahrzeugverkauf kündigen?
Ja. Sie können sofort kündigen, wenn seit mindestens sechs Monaten kein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist und auch kein Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen (sogenannte Nummernschild) auf Ihren Namen versehen ist. Unabhängig davon haben Sie das Recht, eine Herabsetzung Ihres Versicherungsbeitrags zu verlangen.