Der Roland Verkehrsrechtsschutz schützt im Grund-Baustein Ihre rechtlichen Interessen rund um privat genutzte Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft – als Eigentümer, Fahrer oder Insasse, sogar in Fahrzeugen, die nicht auf Sie zugelassen sind. Auch als Fußgänger, Radfahrer oder mit E-Bikes und Pedelecs sind Sie abgesichert, solange das versicherte Risiko in Deutschland liegt.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer:in,
- Erwerber:in,
- Leasingnehmer:in/Mieter:in,
- Fahrer:in,
- Insass:in
der privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb, bei Wasser- und Luftfahrzeugen auch ohne Motorantrieb, sowie Anhängern.
Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
2. Sie sind als Fahrer:in von und als Insass:in in nicht versicherten Fahrzeugen versichert.
Rechtsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als:
- Fußgänger:in,
- Radfahrer:in oder
- Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen.
Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
3. Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist.
Das heißt, dass versicherte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein müssen.
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein schützt Sie in ganz unterschiedlichen Rollen im Straßenverkehr – ob als Eigentümer:in, Fahrer:in oder Insass:in eines privaten Fahrzeugs. Der Schutz gilt auch, wenn Sie in einem Fahrzeug unterwegs sind, das gar nicht auf Sie zugelassen ist, oder wenn Sie zu Fuß, mit dem Rad oder mit kleinen E-Fahrzeugen am Verkehr teilnehmen. Voraussetzung ist, dass das versicherte Risiko in Deutschland liegt.
Häufige Fragen
Bin ich auch in Fahrzeugen versichert, die nicht auf mich zugelassen sind?
Ja. Sie sind als Fahrer:in von und als Insass:in in nicht versicherten Fahrzeugen versichert.
In welchen Rollen habe ich Rechtsschutz für privat genutzte Motorfahrzeuge?
Sie haben Rechtsschutz als Eigentümer:in, Erwerber:in, Leasingnehmer:in/Mieter:in, Fahrer:in und Insass:in der privat genutzten Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft, einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhängern.
Bin ich auch als Fußgänger:in oder Radfahrer:in geschützt?
Ja. Sie haben auch Rechtsschutz, wenn Sie als Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für berufliche Fahrten?
Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Wo gilt der Rechtsschutz räumlich?
Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das heißt, dass versicherte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein müssen.