Der Roland Verkehrsrechtsschutz sichert Sie auch bei nicht auf Sie zugelassenen Privatfahrzeugen umfassend ab – vom Schadenersatz über das Vertrags- und Sachenrecht bis hin zu Straf-, Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Hier lesen Sie, welche Leistungen gelten und welche Ausnahmen etwa bei Verbrechen oder Streit um eine Taxirechnung zu beachten sind.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz für nicht auf Sie zugelassene Privatfahrzeuge aufgezeigt.
Schadenersatz-Rechtsschutz
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Es besteht auch Rechtsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ausnahme: Es besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Steuer-Rechtsschutz
Ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Sozial-Rechtsschutz
Verwaltungs-Rechtsschutz
Ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Straf-Rechtsschutz
Es gilt Folgendes: Sie haben Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Weitere versicherte Rechtsbereiche und Leistungen
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung
- JurLine – telefonische Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurLine Call-Back-Service für den Privatbereich
- JurOnline – Online Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurCheck – präventive Vertragsprüfung für den Privatbereich
- JurLoad – Mustervorlagen zum Download für den Privatbereich
- Rechtsdienstleistungen
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz greift nicht nur bei Fahrzeugen, die auf Sie zugelassen sind, sondern auch bei privaten Fahrzeugen, die nicht auf Ihren Namen laufen. Abgedeckt sind unter anderem Streitfälle rund um Schadenersatz, Verträge zum Erwerb von Fahrzeugen sowie verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen mit Behörden und Gerichten. Bei Streitigkeiten als Verkehrsteilnehmer im Vertragsbereich – etwa bei einer Taxirechnung – benötigen Sie hingegen einen Privat-Rechtsschutz. Für die Strafverteidigung gilt der Schutz bei verkehrsrechtlichen Vergehen, nicht jedoch bei Verbrechen.
Häufige Fragen
Gilt der Verkehrs-Rechtsschutz auch für Fahrzeuge, die nicht auf mich zugelassen sind?
Ja. Der Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz umfasst auch nicht auf Sie zugelassene Privatfahrzeuge mit den beschriebenen Leistungen und Besonderheiten.
Bin ich beim Kauf eines Fahrzeugs abgesichert, das später nicht auf mich zugelassen wird?
Ja. Es besteht Rechtsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Bin ich bei einem Streit um eine Taxirechnung abgesichert?
Nein. Im Vertrags- und Sachenrecht besteht kein Rechtsschutz, wenn Sie Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Habe ich Straf-Rechtsschutz, wenn mir ein Verbrechen vorgeworfen wird?
Nein. Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
Was passiert, wenn ich ein verkehrsrechtliches Vergehen vorsätzlich begangen habe?
Stellt ein Gericht rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, sind Sie verpflichtet, die entstandenen Kosten zu erstatten.