Der Roland Verkehrsrechtsschutz übernimmt für nicht auf den Kunden zugelassene Privatfahrzeuge auch außerhalb des Geltungsbereichs Kosten bis zu 400.000 Euro – etwa bei einem höchstens einjährigen Aufenthalt oder bei einem im Internet geschlossenen Vertrag. Welche Voraussetzungen für diesen eingeschränkten Schutz gelten und welche Interessen ausgenommen sind, erfahren Sie hier.
Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz
Hier haben Sie Rechtsschutz mit Einschränkungen:
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Rechtsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn Sie sich außerhalb des eigentlichen Geltungsbereichs befinden, kann Rechtsschutz bestehen – allerdings nur eingeschränkt. Entscheidend ist, dass Ihr Fall während eines zeitlich begrenzten Aufenthalts eintritt oder mit einem online geschlossenen Vertrag zusammenhängt. Bestimmte Bereiche wie dingliche Rechte oder selbstständige Tätigkeiten sind dabei ausgenommen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro getragen.
Welche Voraussetzung gilt für den Aufenthalt?
Der Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben.
Gilt der Schutz auch bei Beschränkung auf deutsche Gerichte?
Nein. Eine Voraussetzung ist, dass der Rechtsschutz nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein darf.
Welche Interessen sind von diesem Schutz ausgenommen?
Ausgenommen sind Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.