Im Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz von Roland werden Kosten für nicht auf den Kunden zugelassene Privatfahrzeuge übernommen: von Sachverständigen im Inland über die Rechtsverfolgung im europäischen Ausland bis hin zu einem zinslosen Kautionsdarlehen bis 400.000 Euro. So erfahren Sie, welche Leistungen im In- und Ausland gelten und welche Voraussetzungen dafür bestehen.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Kostenübernahme im Inland
Wir übernehmen Ihre Kosten für eine:n Sachverständige:n, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt.
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
- in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
2. Kostenübernahme im Ausland
(1) Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche, dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen.
Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des:der Verkehrsanwält:in.
(2) Wir tragen die übliche Vergütung eines:einer im Ausland ansässigen Sachverständigen.
Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
3. Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:
Wir stellen Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Was bedeutet das konkret?
Auch bei Privatfahrzeugen, die nicht auf Sie zugelassen sind, springt der Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz ein. Im Inland werden Kosten für fachlich anerkannte Sachverständige übernommen, etwa bei einer Verteidigung im Verkehrsrecht oder bei Streitigkeiten rund um Kauf und Reparatur von Fahrzeugen. Passiert der Unfall im europäischen Ausland, ist zuerst der Weg über die Regulierung im Inland vorgesehen, bevor die Rechtsverfolgung im Ausland getragen wird. Zusätzlich kann ein zinsloses Kautionsdarlehen bereitgestellt werden.
Häufige Fragen
Wann gelten Sachverständige als technisch sachkundig?
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind, zum Beispiel TÜV oder Dekra.
In welchen Fällen werden im Inland die Kosten übernommen?
Bei der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern.
Was gilt bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland?
Zunächst muss eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese erfolglos geblieben ist, werden auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland getragen. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland werden im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur Höhe einer Gebühr des:der Verkehrsanwält:in übernommen.
Wie hoch ist das Kautionsdarlehen?
Es steht ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung, wenn die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.