Beim Roland Verkehrsrechtsschutz greift der Schutz für nicht auf den Kunden zugelassene Privatfahrzeuge im Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz ohne Wartezeit – und damit unmittelbar ab Versicherungsbeginn für alle danach eintretenden Versicherungsfälle.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Im Folgenden sind die Besonderheiten zum Verkehrs-Rechtsschutz für nicht auf den Kunden zugelassene Privatfahrzeuge aufgezeigt.
Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten):
Es bestehen keine Wartezeiten. Sie haben Rechtsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Der Verkehrs-Rechtsschutz erstreckt sich auch auf Privatfahrzeuge, die nicht auf den Kunden zugelassen sind. Für diesen Grund-Baustein müssen Sie keine Wartefrist abwarten: Der Schutz beginnt unmittelbar mit dem Start Ihrer Versicherung und gilt für Versicherungsfälle, die ab diesem Zeitpunkt eintreten.
Häufige Fragen
Gibt es beim Verkehrs-Rechtsschutz eine Wartezeit?
Nein. Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz bestehen keine Wartezeiten.
Ab wann besteht der Rechtsschutz?
Sie haben Rechtsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Gilt der Schutz auch für nicht auf den Kunden zugelassene Privatfahrzeuge?
Ja. Die aufgeführten Besonderheiten des Verkehrs-Rechtsschutzes beziehen sich auf nicht auf den Kunden zugelassene Privatfahrzeuge.
Für welchen Baustein gelten diese Regelungen?
Sie gelten für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz.