Mit dem Roland Verkehrsrechtsschutz sichern Sie im Grund-Baustein Ihre rechtlichen Interessen rund um das einzige privat genutzte Motorfahrzeug ab – ob als Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Fahrer oder Insasse und unabhängig von der Antriebsart. Geschützt sind auch Fahrten in fremden Fahrzeugen sowie die Teilnahme am Straßenverkehr als Fußgänger, Radfahrer oder auf E-Bikes und Pedelecs, solange das Risiko in Deutschland liegt.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Sie haben Rechtsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen wahrnehmen als:
- Eigentümer:in,
- Halter:in,
- Erwerber:in,
- Leasingnehmer:in/Mieter:in,
- Fahrer:in,
- Insass:in
eines privat genutzten Motorfahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb sowie Anhängern.
Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder:
- bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie privat zugelassen sein oder
- auf Ihren Namen privat mit einem Versicherungskennzeichen (sog. Nummernschild) versehen sein oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen privat gemietet sein oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen als privater Carsharing-Nutzer:in gebucht oder
- zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen mittels vertraglicher Vereinbarung entgeltlich genutzt sein (wie zum Beispiel Auto-Abonnements).
Sie haben auch Rechtsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Fahrzeug zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
2. Sie sind ferner als Fahrer:in von und als Insass:in in fremden Fahrzeugen versichert.
Rechtsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, und zwar als:
- Fußgänger:in,
- Radfahrer:in oder
- Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen
Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
3. Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist.
Das heißt, dass versicherte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein müssen.
Die Einschätzung eines Wohnsitzes als Hauptsitz erfolgt nach steuerrechtlichen Grundsätzen.
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein schützt Sie rund um Ihr privat genutztes Fahrzeug – gleich, ob Sie es besitzen, halten, leasen, mieten oder nur fahren, und unabhängig von der Antriebsart. Auch als Fahrer oder Mitfahrer in fremden Fahrzeugen sowie als Fußgänger, Radfahrer oder auf E-Bikes und Pedelecs sind Sie im Verkehr abgesichert. Voraussetzung ist, dass das Risiko in Deutschland liegt.
Häufige Fragen
In welchen Rollen bin ich rund um das Fahrzeug versichert?
Sie haben Rechtsschutz als Eigentümer:in, Halter:in, Erwerber:in, Leasingnehmer:in/Mieter:in, Fahrer:in oder Insass:in eines privat genutzten Motorfahrzeugs sowie von Anhängern.
Sind auch Elektro- oder Hybridfahrzeuge abgedeckt?
Ja. Versichert sind privat genutzte Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft einschließlich solcher mit Elektro-, Erdgas-, Hybrid- oder sonstigem alternativem Antrieb.
Bin ich auch in fremden Fahrzeugen oder als Fußgänger geschützt?
Ja. Sie sind als Fahrer:in von und als Insass:in in fremden Fahrzeugen versichert. Zudem besteht Rechtsschutz bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fußgänger:in, Radfahrer:in oder Fahrer:in von E-Bikes, Pedelecs und Elektrokleinstfahrzeugen. Die dabei genutzten Fahrzeuge sind nicht versichert.
Gilt der Schutz auch für Mietwagen, Carsharing oder Auto-Abos?
Ja. Das Fahrzeug kann zum vorübergehenden Gebrauch privat gemietet, als privater Carsharing-Nutzer:in gebucht oder mittels vertraglicher Vereinbarung entgeltlich genutzt sein, wie zum Beispiel bei Auto-Abonnements.
Gilt der Rechtsschutz auch im Ausland?
Rechtsschutz haben Sie nur, solange das versicherte Risiko in Deutschland belegen ist. Das bedeutet, dass versicherte Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sein müssen.