Der Roland Verkehrs-Rechtsschutz für das einzige Privatfahrzeug deckt im Grund-Baustein zahlreiche Rechtsbereiche ab – vom Schadenersatz- über den Vertrags-, Steuer-, Sozial-, Verwaltungs- und Straf-Rechtsschutz bis zum Ordnungswidrigkeiten- und Opfer-Rechtsschutz. Erfahren Sie, welche Leistungen ausschließlich in Verkehrssachen gelten, wo ein Privat-Rechtsschutz nötig ist und welche JurLine-Services für den Privatbereich bereitstehen.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Die nachfolgend aufgeführten Leistungsarten sind eine Aufzählung der in diesem Baustein versicherten Rechtsbereiche.
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Es besteht auch Rechtsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Ausnahme: Es besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung.
Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
- Steuer-Rechtsschutz
ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in steuerrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz- und Verwaltungsbehörden sowie Finanz- und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Sozial-Rechtsschutz
- Verwaltungs-Rechtsschutz
ausschließlich in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
Es gilt Folgendes:
Sie haben Rechtsschutz für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Vergehen vorgeworfen wird.
Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Sie haben keinen Rechtsschutz, wenn Ihnen ein Verbrechen vorgeworfen wird. Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Strafverfahren ausgeht.
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Opfer-Rechtsschutz
- Bonus-Konfliktbeilegung oder Bonus-Rechtsberatung
- JurLine – telefonische Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurLine Call-Back-Service für den Privatbereich
- JurOnline – Online Rechtsberatung für den Privatbereich
- JurCheck – präventive Vertragsprüfung für den Privatbereich
- JurLoad – Mustervorlagen zum Download für den Privatbereich
- Rechtsdienstleistungen
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz bündelt die rechtlichen Situationen rund um Ihr Privatfahrzeug. Dazu zählen unter anderem Streit um Schadenersatz, Verträge zum Kauf von Motorfahrzeugen und Anhängern zur Eigennutzung sowie die Verteidigung bei verkehrsrechtlichen Vergehen. Einige Bereiche wie der Steuer-, Sozial- und Verwaltungs-Rechtsschutz gelten dabei ausschließlich in Verkehrssachen. Für Streitigkeiten als Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr, etwa um eine Taxirechnung, ist dagegen ein Privat-Rechtsschutz nötig. Ergänzend stehen die JurLine-Services als telefonische, Online- und weitere Rechtsberatungen für den Privatbereich zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Rechtsbereiche deckt der Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz ab?
Versichert sind unter anderem Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-, Sozial-, Verwaltungs-, Disziplinar- und Standes-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Opfer-Rechtsschutz sowie Bonus-Konfliktbeilegung bzw. Bonus-Rechtsberatung und Rechtsdienstleistungen.
Besteht Rechtsschutz beim Kauf eines Fahrzeugs, das nicht auf mich zugelassen wird?
Ja. Es besteht auch Rechtsschutz für Verträge, mit denen Sie Motorfahrzeuge und Anhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Bin ich beim Streit um eine Taxirechnung versichert?
Nein. Es besteht kein Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, wenn Sie Teilnehmer:in im öffentlichen Straßenverkehr sind, zum Beispiel bei einem Streit um eine Taxirechnung. Dafür wird ein Privat-Rechtsschutz benötigt.
Wie sieht der Straf-Rechtsschutz bei Vorsatz oder einem Verbrechen aus?
Sie haben Rechtsschutz für die Verteidigung bei einem vorgeworfenen verkehrsrechtlichen Vergehen. Stellt ein Gericht jedoch rechtskräftig fest, dass Sie das Vergehen vorsätzlich begangen haben, müssen Sie die entstandenen Kosten erstatten. Bei einem vorgeworfenen Verbrechen besteht kein Rechtsschutz – unabhängig davon, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das Verfahren ausgeht.
Welche JurLine-Services sind enthalten?
Für den Privatbereich stehen JurLine (telefonische Rechtsberatung), JurLine Call-Back-Service, JurOnline (Online Rechtsberatung), JurCheck (präventive Vertragsprüfung) und JurLoad (Mustervorlagen zum Download) zur Verfügung.