Beim Roland Verkehrsrechtsschutz für das einzige Privatfahrzeug gilt der Grund-Baustein auch außerhalb des Geltungsbereichs – dann werden Kosten für die Interessenwahrnehmung bis zu 400.000 Euro übernommen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen wie einem höchstens einjährigen Aufenthalt oder einem im Internet abgeschlossenen Vertrag.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Hier haben Sie Rechtsschutz mit Einschränkungen
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Rechtsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Was bedeutet das konkret?
Auch außerhalb des eigentlichen Geltungsbereichs können Sie beim Verkehrs-Rechtsschutz mit Unterstützung rechnen – allerdings nur eingeschränkt. Die Kostenübernahme ist der Höhe nach begrenzt und an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa an die Dauer Ihres Aufenthalts oder an die Art des zugrunde liegenden Vertrags. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind allein die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 400.000 Euro.
Welche Voraussetzung gilt für den Zeitpunkt des Versicherungsfalls?
Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben.
Muss der Rechtsschutz auf deutsche Gerichte beschränkt sein?
Nein. Der Rechtsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein.
Welche Interessen sind von der Kostenübernahme ausgenommen?
Ausgenommen sind Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten sowie Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.