Der Roland Verkehrsrechtsschutz übernimmt im Grund-Baustein für das einzige Privatfahrzeug die Kosten für Sachverständige, die Rechtsverfolgung im In- und Ausland sowie ein zinsloses Kautionsdarlehen bis zu 400.000 Euro. Erfahren Sie hier, welche Leistungen im Schadensfall konkret gelten und wie die Regulierung bei Unfällen im europäischen Ausland abläuft.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
1. Kostenübernahme im Inland
Wir übernehmen Ihre Kosten für eine:n Sachverständige:n, soweit dieser über die erforderliche technische Sachkunde verfügt.
Als technisch sachkundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert worden sind (zum Beispiel: TÜV oder Dekra).
Die Kostenübernahme gilt für folgende Fälle:
- in Fällen der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren,
- wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern wahrnehmen.
2. Kostenübernahme im Ausland
(1) Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche, dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des:der Verkehrsanwält:in.
(2) Wir tragen die übliche Vergütung eines:einer im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
3. Darüber hinaus leisten wir im In- und Ausland Folgendes:
Wir stellen Ihnen ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.
Was bedeutet das konkret?
Der Grund-Baustein deckt beim einzigen Privatfahrzeug die Kosten rund um Ihre rechtliche Interessenwahrnehmung im Straßenverkehr ab. Dazu gehören anerkannte Sachverständige, die Verteidigung in verkehrsrechtlichen Verfahren und Streitigkeiten aus Kauf und Reparatur von Fahrzeugen. Bei Unfällen im europäischen Ausland ist zunächst der Weg über die inländische Regulierungsstelle vorgesehen. Zusätzlich steht Ihnen im Bedarfsfall ein zinsloses Kautionsdarlehen zur Verfügung.
Häufige Fragen
Welche Sachverständigenkosten werden im Inland übernommen?
Übernommen werden die Kosten für Sachverständige mit der erforderlichen technischen Sachkunde. Als sachkundig gelten Personen, die von einer staatlichen oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer nach den gültigen DIN/ISO-Normen akkreditierten Stelle zertifiziert wurden, zum Beispiel TÜV oder Dekra.
In welchen Fällen gilt die Kostenübernahme im Inland?
Sie gilt bei der Verteidigung in einem verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Verträgen über den Kauf und die Reparatur von Motorfahrzeugen und Anhängern.
Was gilt bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland?
Zunächst muss eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese erfolglos bleibt, werden auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland getragen. Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland werden im Rahmen der gesetzlichen Gebühren bis zur Höhe einer Gebühr des:der Verkehrsanwält:in übernommen.
Wie hoch ist das Kautionsdarlehen?
Zur Verfügung gestellt wird ein zinsloses Darlehen bis zu 400.000 Euro für eine Kaution – sowohl im Inland als auch im Ausland. Voraussetzung ist, dass die Kaution gestellt werden muss, damit Sie vorerst von Strafverfolgungsmaßnahmen verschont bleiben.