Beim Roland Verkehrs-Rechtsschutz für das einzige Privatfahrzeug gelten im Grund-Baustein keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz greift für alle Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten. Erfahren Sie hier, welche zeitlichen Ausschlüsse dabei zu beachten sind.
Für den Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz gilt Folgendes:
Zeitliche Ausschlüsse (Wartezeiten):
Es bestehen keine Wartezeiten. Sie haben Rechtsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Was bedeutet das konkret?
Beim Verkehrs-Rechtsschutz für Ihr einziges Privatfahrzeug müssen Sie nach Vertragsbeginn keine Sperrfrist abwarten. Sobald der Vertrag beginnt, sind Rechtsschutzfälle, die ab diesem Zeitpunkt eintreten, grundsätzlich abgedeckt. Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gibt es beim Grund-Baustein Verkehrs-Rechtsschutz Wartezeiten?
Nein, es bestehen keine Wartezeiten.
Ab wann besteht der Rechtsschutz?
Sie haben Rechtsschutz für Versicherungsfälle, die ab Versicherungsbeginn eintreten.
Muss ich nach Vertragsbeginn eine Frist abwarten, bevor ich Leistungen nutzen kann?
Nein. Da keine Wartezeiten bestehen, sind Versicherungsfälle bereits ab Versicherungsbeginn erfasst.