Der Verwaltungs-Rechtsschutz der Roland unterstützt Sie dabei, Ihre rechtlichen Interessen gegenüber deutschen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten durchzusetzen – in Verkehrssachen sowie im privaten und beruflichen Bereich, etwa in Widerspruchs- und Klageverfahren.
Es besteht Versicherungsschutz:
- in Verkehrssachen, um Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- im privaten Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem privaten Lebensbereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
- im beruflichen Bereich, um Ihre rechtlichen Interessen aus dem angestellten sowie selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten wahrzunehmen.
Was bedeutet das konkret?
Der Verwaltungs-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn Sie sich mit einer deutschen Verwaltungsbehörde auseinandersetzen müssen. Er greift, wenn Sie Widerspruch gegen eine behördliche Entscheidung einlegen oder vor einem Verwaltungsgericht klagen möchten. Abgedeckt sind dabei Angelegenheiten aus dem Straßenverkehr, aus Ihrem privaten Lebensbereich sowie aus Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
Häufige Fragen
Welche Bereiche deckt der Verwaltungs-Rechtsschutz ab?
Der Versicherungsschutz besteht in Verkehrssachen, im privaten Bereich und im beruflichen Bereich.
Gilt der Schutz auch in Verkehrssachen?
Ja. In Verkehrssachen können Sie Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wahrnehmen.
Vor welchen Stellen gilt der Schutz im privaten Bereich?
Im privaten Bereich besteht Schutz in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.
Ist auch der berufliche Bereich abgesichert?
Ja. Der Schutz umfasst den angestellten sowie selbstständigen, freiberuflichen oder sonstigen gewerblichen Bereich – in Widerspruchsverfahren vor deutschen Verwaltungsbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Verwaltungsgerichten.