Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags in der Rechtsschutzversicherung der Roland hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des tatsächlich gewährten Versicherungsschutzes entspricht – soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Zudem kann eine Anpassung zu einer Erhöhung oder Absenkung der Beiträge führen.
In diesem Fall haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. Das gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Eine Anpassung führt zu einer Erhöhung oder Absenkung der Beiträge.
Was bedeutet das konkret?
Wird der Vertrag vor dem regulären Ende beendet, steht dem Versicherer der Beitrag nur für die Zeit zu, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Abweichende Regelungen bleiben möglich. Darüber hinaus kann sich der Beitrag durch eine Anpassung erhöhen oder verringern.
Häufige Fragen
Welcher Beitrag steht dem Versicherer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung zu?
Der Versicherer hat nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
Gilt diese Regelung immer?
Sie gilt, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.
Welche Auswirkung hat eine Anpassung auf den Beitrag?
Eine Anpassung führt zu einer Erhöhung oder Absenkung der Beiträge.
Wonach richtet sich der zu zahlende Beitragsanteil?
Er richtet sich nach dem Zeitraum, für den tatsächlich Versicherungsschutz bestand.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026