Im Rechtsschutz der Roland ist der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Wer später zahlt, riskiert einen verspäteten Beginn des Versicherungsschutzes und einen möglichen Rücktritt vom Vertrag – es sei denn, die verspätete Zahlung wurde nicht verschuldet.
Fälligkeit der Zahlung:
Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Späterer Beginn des Versicherungsschutzes:
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu diesem späteren Zeitpunkt. Auf diese Folge einer verspäteten Zahlung müssen wir Sie allerdings aufmerksam gemacht haben, und zwar in Textform oder durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein.
Wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Rücktritt:
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie eine kurze Frist, um den ersten Beitrag zu bezahlen. Zahlen Sie später, kann sich der Start Ihres Schutzes nach hinten verschieben – vorausgesetzt, Sie wurden zuvor deutlich darauf hingewiesen. Können Sie belegen, dass Sie die Verzögerung nicht selbst verschuldet haben, gilt der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt, und ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag bezahlen?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt dann erst zum späteren Zahlungszeitpunkt. Voraussetzung ist, dass wir Sie auf diese Folge in Textform oder durch einen auffallenden Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
Was gilt, wenn ich die verspätete Zahlung nicht verschuldet habe?
Wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Ein Rücktritt ist nicht möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026