Beim Rechtsschutz der Roland richtet sich Ihr Beitrag nach vier wesentlichen Merkmalen: Tarifzone, Berufsgruppe, altersabhängigem Nachlass (Junge-Leute-Tarif) und Familienstand. Ändern sich diese Umstände – etwa durch Umzug, Heirat oder Trennung – kann sich Ihr Beitrag anpassen, und bei Erhöhungen besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht.
Unserem Tarif liegen vier wesentliche Merkmale zugrunde, nach denen sich Ihr Beitrag richtet.
Tarifzone:
Grundlage Ihres Beitrages ist neben anderen Merkmalen auch Ihr Wohnort. Bei Änderung Ihres Wohnorts kann sich also auch Ihr Beitrag ändern. Ziehen Sie in ein Postleitzahlengebiet, das gemäß Tarif eine Änderung Ihres Beitrages vorsieht, sinkt oder steigt dieser ab der nächsten Hauptfälligkeit. Teilen Sie uns einen Umzug bitte umgehend mit.
Berufsgruppe:
Darüber hinaus ist Ihre Berufszugehörigkeit Grundlage für Ihren Beitrag. Die Ihrem Vertrag zugrundeliegende Berufsgruppe entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag beziehungsweise Ihrem Versicherungsschein.
Altersabhängiger Nachlass (Junge-Leute-Tarif):
Sofern Sie bei Abschluss des Vertrages eine tariflich festgesetzte Altersgrenze nicht überschritten haben, greift für Sie der Junge-Leute-Tarif. Genaue Angaben zu einem möglichen altersbedingten tariflichen Nachlass und der Beitragsänderung finden Sie auf der Rückseite Ihres Antrags oder im Glossar dieser ARB.
Familienstand:
Sie haben die Möglichkeit bei Abschluss des Vertrages einen Single-Tarif (Alleinstehend, auch mit Kindern) abzuschließen.
- Wenn Sie den Single-Tarif abgeschlossen haben, müssen Sie uns eine Änderung Ihrer Lebenssituation (Heirat, sonstige Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Wohnsitz) unverzüglich melden. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Vertrag auf den Familientarif umgestellt. Wir erheben den entsprechenden Mehrbeitrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Änderung Ihrer Lebenssituation. In diesem Fall greifen die Regelungen der Gefahrerhöhung (siehe Ziffer A 17.1).
- Wenn Sie den Familientarif abgeschlossen haben, können Sie uns eine Änderung Ihrer Lebenssituation (Trennung, Scheidung) mitteilen. Der Vertrag kann dann auf den Single-Tarif umgestellt werden.
Kündigungsmöglichkeit zu Tarifzone und Berufsgruppe:
Steigt aufgrund einer Änderung der Berufsgruppe und/oder Tarifzone der Gesamtbeitrag Ihres Rechtsschutz-Vertrags gegenüber dem Vorjahresbeitrag, können Sie den Vertrag innerhalb von einem Monat, nachdem Sie über die Beitragserhöhung informiert wurden, außerordentlich in Textform kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie erstmalig den erhöhten Beitrag zahlen müssen. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beitrag hängt von Ihren persönlichen Umständen ab: wo Sie wohnen, welchem Beruf Sie angehören, wie alt Sie bei Vertragsabschluss waren und ob Sie allein oder in einer Familie leben. Ändert sich einer dieser Punkte, kann sich auch Ihr Beitrag verändern. Deshalb ist es wichtig, Änderungen wie einen Umzug oder eine neue Lebenssituation dem Versicherer mitzuteilen. Steigt Ihr Beitrag durch eine Änderung der Berufsgruppe oder Tarifzone, haben Sie unter bestimmten Bedingungen ein Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen
Welche Merkmale bestimmen meinen Beitrag?
Dem Tarif liegen vier wesentliche Merkmale zugrunde: die Tarifzone (Ihr Wohnort), Ihre Berufsgruppe, ein altersabhängiger Nachlass (Junge-Leute-Tarif) sowie Ihr Familienstand.
Was passiert bei einem Umzug?
Bei Änderung Ihres Wohnorts kann sich Ihr Beitrag ändern. Ziehen Sie in ein Postleitzahlengebiet, das gemäß Tarif eine Änderung vorsieht, sinkt oder steigt der Beitrag ab der nächsten Hauptfälligkeit. Teilen Sie einen Umzug bitte umgehend mit.
Was gilt bei einer Heirat, wenn ich den Single-Tarif habe?
Eine Änderung Ihrer Lebenssituation (Heirat, sonstige Lebensgemeinschaft mit gemeinsamem Wohnsitz) müssen Sie unverzüglich melden. Ab diesem Zeitpunkt wird Ihr Vertrag auf den Familientarif umgestellt und der Mehrbeitrag rückwirkend zum Zeitpunkt der Änderung erhoben. Es greifen die Regelungen der Gefahrerhöhung (Ziffer A 17.1).
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag steigt?
Steigt aufgrund einer Änderung der Berufsgruppe und/oder Tarifzone der Gesamtbeitrag gegenüber dem Vorjahresbeitrag, können Sie innerhalb von einem Monat nach der Information über die Beitragserhöhung außerordentlich in Textform kündigen. Die Kündigung wird sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie erstmalig den erhöhten Beitrag zahlen müssen. Eine rückwirkende Kündigung ist nicht möglich.
Kann ich vom Familientarif zurück in den Single-Tarif wechseln?
Wenn Sie den Familientarif abgeschlossen haben, können Sie uns eine Änderung Ihrer Lebenssituation (Trennung, Scheidung) mitteilen. Der Vertrag kann dann auf den Single-Tarif umgestellt werden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026