Beim SEPA-Lastschriftmandat im Rechtsschutz der Roland erfahren Sie, wann Ihre Beitragszahlung als rechtzeitig gilt, wie der Lastschrifteinzug angekündigt wird und was passiert, wenn ein fälliger Beitrag nicht eingezogen werden kann.
Ankündigung des SEPA-Lastschrifteinzugs
Wir kündigen Ihnen spätestens fünf Kalendertage vor der Fälligkeit der ersten SEPA-Lastschriftzahlung den SEPA-Lastschrifteinzug an (zum Beispiel durch Rechnungsstellung).
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen erhalten Sie eine einmalige Unterrichtung vor dem ersten Lastschrifteinzug mit Angabe der Fälligkeitstermine.
Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn
- der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und
- Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden kann? In diesem Fall ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
Beendigung des SEPA-Lastschriftverfahrens
Wenn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu verlangen. Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform aufgefordert haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026
Was bedeutet das konkret?
Bei einem SEPA-Lastschriftmandat wird der Beitrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sie werden vorab über den Einzug informiert. Solange die Abbuchung zum Fälligkeitstag klappt und Sie nicht widersprechen, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig. Klappt der Einzug ohne Ihr Verschulden nicht, genügt eine unverzügliche Zahlung nach entsprechender Aufforderung. Sind Sie selbst für die fehlgeschlagene Abbuchung verantwortlich, kann eine andere Zahlungsweise verlangt werden.
Häufige Fragen
Wann wird mir der SEPA-Lastschrifteinzug angekündigt?
Der SEPA-Lastschrifteinzug wird Ihnen spätestens fünf Kalendertage vor der Fälligkeit der ersten SEPA-Lastschriftzahlung angekündigt, zum Beispiel durch Rechnungsstellung.
Wann gilt meine Zahlung als rechtzeitig?
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
Was passiert, wenn der Beitrag ohne mein Verschulden nicht eingezogen werden kann?
In diesem Fall ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
Was geschieht, wenn ich für den fehlgeschlagenen Einzug verantwortlich bin?
Dann darf eine andere Zahlungsweise verlangt werden. Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn Sie in Textform dazu aufgefordert wurden.
Werde ich bei wiederkehrenden Lastschriften jedes Mal informiert?
Bei wiederkehrenden Lastschriften mit gleichen Lastschriftbeträgen erhalten Sie eine einmalige Unterrichtung vor dem ersten Lastschrifteinzug mit Angabe der Fälligkeitstermine.