Im Rechtsschutz der Roland müssen Sie nach Aufforderung Änderungen des versicherten Risikos innerhalb eines Monats mitteilen und auf Wunsch nachweisen. Bei unrichtigen oder fehlenden Angaben droht eine Vertragsstrafe in Höhe des letzten Jahresbeitrags – so berichtigen Sie Ihre Angaben korrekt und rechtzeitig.
In der Rechtsschutz der Roland gilt Folgendes für Meldepflichten zur Beitragsfestsetzung:
- Sie haben uns nach Aufforderung mitzuteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf unseren Wunsch hin nachzuweisen. Bei unrichtigen oder fehlenden Angaben zu unserem Nachteil können wir von Ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe Ihres letzten Jahresbeitrags verlangen. Das bedeutet, dass Sie im laufenden Jahr den doppelten Jahresbeitrag bezahlen müssen. Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie an der Unrichtigkeit oder dem Unterlassen der Angaben kein Verschulden trifft.
- Aufgrund Ihrer Änderungsmitteilung wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Hauptfälligkeit Ihres Vertrags berichtigt. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
- Wenn Sie uns die richtigen Angaben innerhalb eines Monats nach Erhebung der Vertragsstrafe nachmelden, wird diese hinfällig.
Was bedeutet das konkret?
Wenn die Roland Sie dazu auffordert, sollten Sie zeitnah rückmelden, ob sich an Ihrem versicherten Risiko etwas verändert hat. Dafür haben Sie einen Monat Zeit, und die Angaben können auf Wunsch belegt werden müssen. Werden falsche oder gar keine Angaben gemacht, kann dies zu einer zusätzlichen Zahlung führen. Diese lässt sich jedoch abwenden, indem Sie die korrekten Angaben rechtzeitig nachreichen. Auf Basis Ihrer Mitteilung passt die Roland den Beitrag zum nächsten Hauptfälligkeitstermin an.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, Änderungen mitzuteilen?
Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch der Roland nachzuweisen.
Was passiert bei unrichtigen oder fehlenden Angaben?
Bei unrichtigen oder fehlenden Angaben zum Nachteil der Roland kann eine Vertragsstrafe in Höhe Ihres letzten Jahresbeitrags verlangt werden. Das bedeutet, dass Sie im laufenden Jahr den doppelten Jahresbeitrag zahlen müssen. Dies gilt nicht, wenn Sie beweisen, dass Sie an der Unrichtigkeit oder dem Unterlassen der Angaben kein Verschulden trifft.
Kann ich die Vertragsstrafe noch abwenden?
Ja. Wenn Sie die richtigen Angaben innerhalb eines Monats nach Erhebung der Vertragsstrafe nachmelden, wird diese hinfällig.
Ab wann wird der Beitrag angepasst?
Aufgrund Ihrer Änderungsmitteilung wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Hauptfälligkeit Ihres Vertrags berichtigt. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026