Bei der Rechtsschutzversicherung der Roland werden Folgebeiträge am Ersten des vereinbarten Fälligkeitsmonats fällig. Wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät auch ohne Mahnung in Verzug – hier erfahren Sie, welche Zahlungsfristen gelten und welche Folgen wie Verlust des Versicherungsschutzes oder fristlose Kündigung drohen.
Fälligkeit der Folgebeiträge:
- Die Folgebeiträge werden am Ersten des Monats fällig, für den die Fälligkeit vereinbart ist.
Verzug:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug entstanden ist (siehe Ziffer 15.5.3).
Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung einer Rate im Verzug sind. Ferner können wir für die Zukunft jährliche Beitragszahlung verlangen.
Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Zahlungsaufforderung:
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das geschieht in Textform und auf Ihre Kosten. Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informationen enthält:
- Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und
- die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 15.5.4 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
Welche rechtlichen Folgen hat die Fristüberschreitung?
Verlust des Versicherungsschutzes:
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben, haben Sie für Versicherungsfälle, die ab dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer verspäteten Zahlung eingetreten sind, keinen Versicherungsschutz. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach Ziffer 15.5.3 auf den Verlust des Versicherungsschutzes hingewiesen haben.
Kündigung des Versicherungsvertrags:
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht bezahlt haben, können wir den Vertrag in Textform kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsaufforderung nach Ziffer 15.5.3 auf die Möglichkeit der fristlosen Kündigung hingewiesen haben.
Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Dann aber haben Sie für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer verspäteten Zahlung eingetreten sind, keinen Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Folgebeiträge sind zum vereinbarten Termin zu zahlen. Zahlen Sie zu spät, sind Sie automatisch in Verzug – auch ohne Mahnung. Der Versicherer kann Ihnen dann eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, kann das dazu führen, dass für neu eintretende Versicherungsfälle kein Schutz mehr besteht und der Vertrag ohne Frist gekündigt werden kann. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Wann werden die Folgebeiträge fällig?
Die Folgebeiträge werden am Ersten des Monats fällig, für den die Fälligkeit vereinbart ist.
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug?
Ja. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung erhalten haben. Sie geraten jedoch nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Wie lange muss die eingeräumte Zahlungsfrist sein?
Der Versicherer kann Ihnen eine Zahlungsfrist in Textform und auf Ihre Kosten einräumen. Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Was passiert, wenn ich nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht zahle?
Für Versicherungsfälle, die ab dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer verspäteten Zahlung eingetreten sind, besteht kein Versicherungsschutz. Zusätzlich kann der Vertrag in Textform ohne Frist gekündigt werden. Voraussetzung ist, dass in der Zahlungsaufforderung auf diese Folgen hingewiesen wurde.
Besteht der Vertrag nach einer Kündigung wieder, wenn ich nachzahle?
Wenn der Vertrag gekündigt wurde und Sie danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer verspäteten Zahlung besteht dann aber kein Versicherungsschutz.