Wer mit einer Entscheidung von ROLAND Rechtsschutz nicht einverstanden ist, findet hier alle Wege zur außergerichtlichen Streitbeilegung – vom telefonischen und schriftlichen Kontakt über den Versicherungsombudsmann bis zur Beschwerde bei der BaFin, samt Hinweisen zum Rechtsweg und zu neuen Rechtsschutz-Risiken.
Unser Ziel ist es, Ihnen einen optimalen Service zu bieten.
Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, rufen Sie uns unter 0221 8277-500 an. Wir kümmern uns schnell um Ihr Anliegen und versuchen, eine Lösung zu finden.
Sie können sich auch schriftlich an uns wenden:
ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, vertreten durch die Vorstände Tobias von Mäßenhausen (Vorsitzender), Tarja Radler und Andreas Tiedtke
Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln.
Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden sind, haben Sie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, als unabhängigen und neutralen Schlichter den Versicherungsombudsmann anzusprechen:
- Versicherungsombudsmann e. V.
- Postfach 080632
- - Berlin
- Telefon: 0800 3696000
- Telefax: 0800 3699000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, sich bei folgender Aufsichtsbehörde zu beschweren:
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Bereich Versicherungen
- Graurheindorfer Straße 108
- - Bonn
- Tel: 0800 2100500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt bestehen. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe Ziffer A 6.2.10).
Ist für Sie ein neues Rechtsschutz-Risiko entstanden?
Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie oder eine mitversicherte Person ein neues Fahrzeug oder eine Immobilie gekauft haben. Es kann sich auch um die Aufnahme einer versicherbaren gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit handeln.
Auch die Voraussetzungen für die Mitversicherung einer weiteren Person können entstehen (zum Beispiel, Sie heiraten) oder entfallen (zum Beispiel, Ihr mitversichertes volljähriges Kind nimmt eine Berufstätigkeit auf).
Dann versichern wir auf Ihren Wunsch hin Ihr neues Risiko rückwirkend ab Entstehung. Ihr Vertrag wird entsprechend angepasst oder wir schließen einen neuen oder weiteren Vertrag ab. Es gilt dann keine erne
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung nicht zufrieden, können Sie sich zunächst direkt an ROLAND wenden – telefonisch oder schriftlich. Bringt das keine Lösung, steht Ihnen mit dem Versicherungsombudsmann eine unabhängige Schlichtungsstelle offen, und Sie können sich zusätzlich bei der Aufsichtsbehörde BaFin beschweren. Der Weg zum Gericht bleibt Ihnen dabei jederzeit erhalten.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei ROLAND zuerst wenden, wenn ich unzufrieden bin?
Sie können unter 0221 8277-500 anrufen oder sich schriftlich an die ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln wenden.
Wer ist die außergerichtliche Schlichtungsstelle?
Zur außergerichtlichen Streitbeilegung können Sie den Versicherungsombudsmann e. V. als unabhängigen und neutralen Schlichter ansprechen, telefonisch unter 0800 3696000 oder per E-Mail an beschwerde@versicherungsombudsmann.de.
Kann die BaFin meinen Streitfall entscheiden?
Nein. Sie können sich bei der BaFin beschweren, doch die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Kann ich trotzdem vor Gericht gehen?
Ihr Recht, unmittelbar den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt bestehen. Beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versicherungsschutz besteht (siehe Ziffer A 6.2.10).
Was passiert, wenn ein neues Rechtsschutz-Risiko entsteht?
Auf Ihren Wunsch hin wird ein neues Risiko rückwirkend ab Entstehung versichert – etwa beim Kauf eines Fahrzeugs oder einer Immobilie, bei einer selbstständigen Tätigkeit oder bei Änderungen der Mitversicherung. Ihr Vertrag wird entsprechend angepasst oder es wird ein neuer oder weiterer Vertrag abgeschlossen.