Der Rechtsschutz der Roland schützt Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten – etwa im Privat-, Verkehrs- und Agrar-Rechtsschutz. Erfahren Sie, welche Lebensbereiche abgedeckt sind und welche Streitigkeiten stattdessen in anderen Leistungsarten versichert gelten.
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen.
Dieser Versicherungsschutz gilt für folgende Lebensbereiche (siehe Besondere Bedingungen der jeweiligen Produkte):
- Privat-Rechtsschutz,
- Verkehrs-Rechtsschutz und
- Agrar-Rechtsschutz.
Dieser Versicherungsschutz besteht nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit handelt, die in einem der folgenden Bereiche versichert gilt:
- Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.1; zum Beispiel Streit um den Ersatz für Ihr gestohlenes Handy),
- Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.2; zum Beispiel Streit aus Ihrem oder um Ihr Arbeitsverhältnis) oder
- Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.3; zum Beispiel Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder wenn Sie als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes betroffen sind).
Was bedeutet das konkret?
Dieser Baustein hilft Ihnen, Ihr Recht bei Streitigkeiten aus Verträgen und rund um Eigentum durchzusetzen. Er greift in bestimmten Lebensbereichen. Geht es jedoch um Themen, die einer anderen Leistungsart zugeordnet sind – etwa Schadenersatz, Arbeit oder Wohnen –, gelten dafür die dort genannten Regelungen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was deckt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ab?
Er schützt Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.
In welchen Lebensbereichen gilt dieser Versicherungsschutz?
Er gilt im Privat-Rechtsschutz, im Verkehrs-Rechtsschutz und im Agrar-Rechtsschutz. Maßgeblich sind die Besonderen Bedingungen der jeweiligen Produkte.
Wann besteht dieser Versicherungsschutz nicht?
Er besteht nicht, soweit die Angelegenheit im Schadenersatz-Rechtsschutz, im Arbeits-Rechtsschutz oder im Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz versichert gilt.
Ist ein Streit aus meinem Mietverhältnis hier mitversichert?
Nein. Ein Streit aus Ihrem Mietverhältnis oder als Eigentümer oder Besitzer eines Grundstücks oder Gebäudes gilt im Wohnungs- oder Grundstücks-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.3) versichert.