Der Schadensersatz-Rechtsschutz von Roland unterstützt Sie dabei, eigene Schadenersatzansprüche durchzusetzen – allerdings nur, wenn diese nicht zusätzlich auf einer Vertragsverletzung oder auf der Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für den Schadensersatz-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch beruhen auf:
- einer Vertragsverletzung oder
- einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schadensersatz-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn Sie von jemand anderem einen Schadenersatz verlangen möchten. Der Schutz greift jedoch nicht, wenn der Anspruch gleichzeitig mit einer Vertragsverletzung oder mit einem dinglichen Recht an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen zusammenhängt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wofür besteht beim Schadensersatz-Rechtsschutz Versicherungsschutz?
Es besteht Versicherungsschutz für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
Welche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Schadenersatzansprüche, die auch auf einer Vertragsverletzung oder auf einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen.
Ist ein Anspruch aus einer Vertragsverletzung mitversichert?
Nein. Beruht der Schadenersatzanspruch auch auf einer Vertragsverletzung, besteht kein Versicherungsschutz.
Sind Ansprüche im Zusammenhang mit Grundstücken oder Gebäuden abgedeckt?
Schadenersatzansprüche, die auch auf einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen, sind nicht abgedeckt.