Im Rechtsschutz der Roland umfasst der Beratungs-Rechtsschutz anwaltlichen Rat in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren, bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers, bei drohender Insolvenz sowie für Vorsorgeverfügungen wie Vollmachten, Patientenverfügung, Testament und digitalen Nachlass – mit klaren Kostengrenzen je Versicherungsfall.
In privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren:
Abweichend von Ziffer A 6.2.14 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
Bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers:
Es besteht Versicherungsschutz für versicherte Personen in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers und dadurch drohender Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses.
Liegt bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen in diesen Fällen kein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer A 9.2.5 vor, übernehmen wir die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
Bei drohender Insolvenz:
Abweichend von Ziffer A 6.2.14 besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bei drohender Insolvenz. Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, erstatten wir nur die Kosten für die erfolgte Beratung. Wir übernehmen die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall.
Für Vorsorgeverfügungen:
Es besteht Versicherungsschutz für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts in Bezug auf ein(e)
- Betreuungsverfügung,
- Vorsorgevollmacht,
- Patientenverfügung,
- Testament,
- Bestattungsverfügung,
- Digitaler Nachlass,
- Sorgerechtsverfügungen.
Wir übernehmen die Kosten für alle Beratungen eines Kalenderjahres zusammen bis zu 250 Euro. Darüber hinaus übernehmen wir die Gebühr für die Registrierung im jeweiligen Zentralregister.
Was bedeutet das konkret?
Der Beratungs-Rechtsschutz sichert anwaltlichen Rat in bestimmten finanziellen und vorsorgenden Lebenslagen ab. Dazu zählen Insolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren, eine drohende Insolvenz sowie ein beantragtes Insolvenzverfahren des Arbeitgebers. Ebenso ist die Beratung rund um Vorsorgeverfügungen wie Vollmachten, Patientenverfügung oder Testament abgedeckt. Für die einzelnen Bereiche gelten jeweils feste Kostengrenzen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kostenübernahme in Insolvenzverfahren?
In privaten Verbraucherinsolvenz- und Restschuldbefreiungs-Verfahren, bei beantragtem Insolvenzverfahren des Arbeitgebers sowie bei drohender Insolvenz werden die Kosten bis zu 1.250 Euro je Versicherungsfall übernommen.
Welche Vorsorgeverfügungen sind abgedeckt?
Abgedeckt sind Rat oder Auskunft zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament, Bestattungsverfügung, digitalem Nachlass und Sorgerechtsverfügungen.
Bis zu welcher Höhe werden Beratungen zu Vorsorgeverfügungen erstattet?
Die Kosten für alle Beratungen eines Kalenderjahres werden zusammen bis zu 250 Euro übernommen. Darüber hinaus wird die Gebühr für die Registrierung im jeweiligen Zentralregister übernommen.
Was gilt, wenn der Anwalt bei drohender Insolvenz über die Beratung hinaus tätig wird?
Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus tätig, werden nur die Kosten für die erfolgte Beratung erstattet.
Muss der beratende Rechtsanwalt in Deutschland zugelassen sein?
Ja, der Versicherungsschutz besteht jeweils für Rat oder Auskunft eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026