Der Arbeits-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz sichert Ihre rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche ab.
In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Arbeits-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen aus folgenden Bereichen wahrzunehmen:
- Arbeitsverhältnissen,
- öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Was bedeutet das konkret?
Der Arbeits-Rechtsschutz hilft Ihnen, wenn es rund um Ihre berufliche Tätigkeit zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt. Erfasst sind zum einen Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen und zum anderen Fragen aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, soweit sie dienstrechtliche oder versorgungsrechtliche Ansprüche betreffen. So können Sie Ihre rechtlichen Interessen in diesem Bereich wahrnehmen.
Häufige Fragen
Welche Bereiche deckt der Arbeits-Rechtsschutz ab?
Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Gilt der Schutz auch für öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse?
Ja. Bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen besteht Versicherungsschutz hinsichtlich dienstrechtlicher und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
Wofür kann ich den Arbeits-Rechtsschutz nutzen?
Sie können Ihre rechtlichen Interessen aus Arbeitsverhältnissen und aus öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen wahrnehmen, soweit dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche betroffen sind.
Sind alle Ansprüche aus einem Dienstverhältnis abgedeckt?
Bei öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen bezieht sich der Versicherungsschutz auf dienstrechtliche und versorgungsrechtliche Ansprüche.