Die Roland Rechtsschutz übernimmt die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anordnung einer Betreuung nach den §§ 1814 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bietet Ihnen so Unterstützung im Betreuungsverfahren.
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anordnung Ihrer Betreuung nach §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wahrzunehmen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es um die Anordnung Ihrer rechtlichen Betreuung geht, unterstützt Sie der Versicherungsschutz dabei, Ihre rechtlichen Interessen in diesem Zusammenhang zu vertreten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wofür besteht in Betreuungsverfahren Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz besteht, um Ihre rechtlichen Interessen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Anordnung Ihrer Betreuung wahrzunehmen.
Auf welche gesetzliche Grundlage bezieht sich der Schutz?
Der Schutz bezieht sich auf die Anordnung Ihrer Betreuung nach §§ 1814 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Wessen Interessen werden wahrgenommen?
Wahrgenommen werden Ihre eigenen rechtlichen Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Anordnung Ihrer Betreuung.
Gilt der Schutz für jede Art von Angelegenheit im Zusammenhang mit der Betreuung?
Das hängt vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab. Nach dem vorliegenden Inhalt bezieht sich der Schutz auf den unmittelbaren Zusammenhang mit der Anordnung Ihrer Betreuung nach §§ 1814 ff. BGB.