Der Roland Rechtsschutz gilt weltweit dort, wo ein Gericht oder eine Behörde in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren zuständig ist. Für bestimmte Leistungsarten und Bausteine ist der Schutz jedoch auf Deutschland beschränkt – hier erfahren Sie, wo der Versicherungsschutz greift und wo Ausnahmen gelten.
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:
- in Europa,
- in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
- auf den Kanarischen Inseln,
- auf Madeira,
- auf den Azoren.
Ausnahme: Haben Sie
- Steuer-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.5),
- Sozial-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.6),
- Verwaltungs-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.7),
- Opfer-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.12) oder
- Wettbewerbs-Rechtsschutz (als Bestandteil des Plus-Bausteins Gewerbe +g bzw. des Bausteins Exklusiv-Rechtsschutz EXK)
versichert, gilt dieser nur vor deutschen Gerichten und Behörden.
Eine Einschränkung auf Deutschland ergibt sich auch aus den Leistungsarten:
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (siehe Ziffer A 3.4) in den Zielgruppen-Bausteinen
- Architekten und Ingenieure (AI),
- Niedergelassene Ärzte (nÄ),
- Steuerberater (St),
- Agrar-Rechtsschutz (AGR)
- sowie in den Bausteinen
- Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (FVRS),
- Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe (GVRS),
- Vertrags-Rechtsschutz Gewerbe Plus (GVRS+),
- im Zusammenhang mit Streitigkeiten aus Verstößen gegen das Mindestlohngesetz (als Bestandteil des Plus-Bausteins Gewerbe +g),
- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (siehe Ziffer A 3.11),
- Daten-Rechtsschutz (siehe Ziffer A 3.13),
- Rechtsschutz in Betreuungsverfahren (siehe Ziffer A 3.14),
- Forderungsmanagement (siehe Ziffer A 3.15),
- Rechts-Services für Privatkunden (siehe Ziffer A 3.19.1),
- Rechts-Services für Geschäftskunden (siehe Ziffer A 3.19.2),
- aus allen Leistungsarten, die ausschließlich in der Beratungsleistung eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bestehen (siehe Ziffern A 3.16 und A 3.18).
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzlich auf ein weites geografisches Gebiet: Europa, die Mittelmeer-Anliegerstaaten sowie die Kanarischen Inseln, Madeira und die Azoren. Entscheidend ist, dass dort ein Gericht oder eine Behörde zuständig ist, wenn Sie Ihre Rechtsinteressen verfolgen. Für einige spezielle Leistungsarten und Bausteine ist der Schutz jedoch auf deutsche Gerichte und Behörden begrenzt. Ob Ihr konkreter Fall abgedeckt ist, hängt somit von der jeweils gewählten Leistungsart und dem Baustein ab.
Häufige Fragen
In welchen Gebieten gilt der Versicherungsschutz grundsätzlich?
Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren zuständig ist oder wäre und Sie dort Ihre Rechtsinteressen verfolgen.
Welche Rechtsschutzarten gelten nur vor deutschen Gerichten und Behörden?
Auf deutsche Gerichte und Behörden beschränkt sind Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz sowie Wettbewerbs-Rechtsschutz (als Bestandteil des Plus-Bausteins Gewerbe +g bzw. des Bausteins Exklusiv-Rechtsschutz EXK).
Gilt der Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht auch im Ausland?
Nein. Für den Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (siehe Ziffer A 3.11) ergibt sich eine Einschränkung auf Deutschland.
Wo gilt der Schutz bei reinen Beratungsleistungen?
Für alle Leistungsarten, die ausschließlich in der Beratungsleistung eines in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalts bestehen (siehe Ziffern A 3.16 und A 3.18), gilt eine Einschränkung auf Deutschland.
Ist der Vertrags- und Sachenrecht-Rechtsschutz in Zielgruppen-Bausteinen auf Deutschland beschränkt?
Ja. Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (siehe Ziffer A 3.4) ist in den Zielgruppen-Bausteinen Architekten und Ingenieure (AI), Niedergelassene Ärzte (nÄ), Steuerberater (St) und Agrar-Rechtsschutz (AGR) sowie in den Bausteinen FVRS, GVRS und GVRS+ auf Deutschland eingeschränkt.