Bei einem Versicherungsfall im Ausland übernimmt die Roland Rechtsschutz die Anwaltskosten am zuständigen Gericht – wahlweise durch einen ausländischen Anwalt oder einen Anwalt in Deutschland. Zusätzlich sind Reisekosten, Dolmetscher, Übersetzungen sowie besondere Regelungen bei Verkehrsunfällen im europäischen Ausland abgedeckt.
Kostenübernahme für den Rechtsanwalt am zuständigen Gericht:
Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kosten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Gericht tätig wird. Dies kann entweder sein:
- ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger ausländischer Rechtsanwalt oder
- ein Rechtsanwalt in Deutschland.
Den Rechtsanwalt in Deutschland vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort des Anwaltsbüros in Deutschland. Diese Vergütung ist begrenzt auf die gesetzliche Vergütung.
Wir tragen die Kosten des ausländischen Rechtsanwalts maximal bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines in Deutschland ansässigen Rechtsanwalts, sofern es um versicherte Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen geht.
Verkehrsanwalt bei großer Entfernung zum Gericht:
Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht (im Ausland) entfernt? Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort.
Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts, der den Schriftverkehr mit dem Rechtsanwalt am Ort des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsanwalt). Diese weiteren Kosten übernehmen wir nur in der ersten Instanz.
Begrenzung bei reiner Beratungstätigkeit:
Wenn sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf die folgenden Leistungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 Euro:
- Ihr Rechtsanwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schriftlichen Rat,
- gibt Ihnen eine Auskunft oder
- erarbeitet für Sie ein Gutachten.
Verkehrsunfall im europäischen Ausland:
Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Verkehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und haben Sie daraus Ansprüche?
Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos geblieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland.
Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland übernehmen wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis zur Höhe einer Gebühr des Verkehrsanwalts.
Hinweis: Diese Kosten übernehmen wir nur, wenn auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Sie besteht.
Reisekosten und Sachverständige:
a) Wir tragen Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht, wenn
- Sie dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen müssen und
- Sie Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen vermeiden können.
Wir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur Höhe der für Geschäftsreisen deutscher Rechtsanwälte geltenden Sätze.
b) Wir tragen zusätzlich die übliche Vergütung eines im Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir, wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland eingetretenen Beschädigung eines Motorfahrzeugs oder eines Anhängers geltend machen wollen.
Hinweis: Diese Kosten übernehmen wir nur, wenn auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Sie besteht.
Übersetzung und Dolmetscher:
Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen sowie für die Bestellung eines Dolmetschers, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen. Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Übersetzung oder die Tätigkeit des Dolmetschers anfallen.
Weitere Bestimmungen:
- Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch für im Ausland ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.
- Wenn Sie zuvor genannte Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstatten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrundlage benutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie den Betrag vorgestreckt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wird Ihr Rechtsstreit im Ausland geführt, übernimmt der Rechtsschutz die Kosten für einen Anwalt am zuständigen Gericht – egal ob dieser im Ausland oder in Deutschland sitzt. Bei großer Entfernung zum Gericht kann zusätzlich ein Anwalt an Ihrem Wohnort hinzukommen. Auch praktische Hilfen wie Übersetzungen, Dolmetscher und Reisekosten zum Gericht sind mitgedacht. Für Verkehrsunfälle im europäischen Ausland und für Kfz-Schäden gelten besondere Regeln, die an einen bestehenden Verkehrs-Rechtsschutz geknüpft sind.
Häufige Fragen
Wird bei einem Versicherungsfall im Ausland ein ausländischer oder ein deutscher Anwalt bezahlt?
Beides ist möglich: Wir tragen die Kosten für einen am Ort des zuständigen Gerichts ansässigen ausländischen Rechtsanwalt oder für einen Rechtsanwalt in Deutschland. Den deutschen Anwalt vergüten wir so, als wäre der Rechtsstreit am Ort des Anwaltsbüros in Deutschland, begrenzt auf die gesetzliche Vergütung.
Was gilt, wenn ich weit vom zuständigen Gericht entfernt wohne?
Wohnen Sie mehr als 100 Kilometer Luftlinie vom zuständigen Gericht im Ausland entfernt und ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig, übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechtsanwalts an Ihrem Wohnort bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Verkehrsanwalts. Diese weiteren Kosten übernehmen wir nur in der ersten Instanz.
Wie viel wird übernommen, wenn der Anwalt nur berät?
Beschränkt sich die Tätigkeit auf einen mündlichen oder schriftlichen Rat, eine Auskunft oder ein Gutachten, tragen wir je Versicherungsfall Kosten von höchstens 250 Euro.
Was muss ich bei einem Verkehrsunfall im europäischen Ausland beachten?
Zunächst muss eine Regulierung mit dem Schadenregulierungsbeauftragten bzw. der Entschädigungsstelle im Inland erfolgen. Erst wenn diese erfolglos geblieben ist, tragen wir Kosten für eine Rechtsverfolgung im Ausland. Diese Kosten übernehmen wir nur, wenn auch ein Verkehrs-Rechtsschutz für Sie besteht.
Werden Übersetzungen und Dolmetscher im Ausland übernommen?
Ja. Wir sorgen für die Übersetzung der Unterlagen sowie für die Bestellung eines Dolmetschers, wenn dies notwendig ist, um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen, und übernehmen die dafür anfallenden Kosten.