Im Rechtsschutz der Roland verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag in drei Jahren, wobei sich die Berechnung der Frist nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs richtet. Erfahren Sie hier, was das für Ihre Ansprüche bedeutet.
In der Rechtsschutz der Roland gilt Folgendes für die gesetzliche Verjährung:
- Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
- Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche, die sich aus Ihrem Versicherungsvertrag ergeben, können nicht unbegrenzt lange geltend gemacht werden. Nach Ablauf einer Frist von drei Jahren sind sie verjährt. Wann diese Frist genau beginnt und läuft, bestimmt sich nach den allgemeinen gesetzlichen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Häufige Fragen
In welcher Zeit verjähren Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Wonach richtet sich die Berechnung der Verjährungsfrist?
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Gilt die Verjährung für alle Ansprüche aus dem Vertrag?
Die Regelung bezieht sich auf die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag, die in drei Jahren verjähren.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026