Beim Rücktritt vom Vertrag in der Rechtsschutzversicherung der Roland kommt es darauf an, ob bei Vertragsschluss unvollständige oder unrichtige Angaben zu gefahrerheblichen Umständen gemacht wurden. Erfahren Sie, wann ein Rücktritt möglich ist, wann er ausgeschlossen bleibt und welche Folgen er für Versicherungsschutz und Beitrag hat.
Voraussetzungen für den Rücktritt
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
Ausschluss des Rücktrittsrechts
Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Folgen des Rücktritts
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Uns steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie beim Abschluss der Rechtsschutzversicherung wichtige Angaben falsch oder unvollständig gemacht haben, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Können Sie belegen, dass Sie dabei weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben, ist ein Rücktritt in der Regel ausgeschlossen. Kommt es dennoch zum Rücktritt, entfällt der Versicherungsschutz, und dem Versicherer steht der Beitrag für die bereits abgelaufene Vertragszeit zu.
Häufige Fragen
Wann darf die Roland vom Vertrag zurücktreten?
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
Wann ist das Rücktrittsrecht ausgeschlossen?
Es besteht kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht entfällt das Rücktrittsrecht zudem, wenn Sie nachweisen, dass der Vertrag auch bei Kenntnis der Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen worden wäre.
Welche Folgen hat der Rücktritt für den Versicherungsschutz?
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Bei Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls darf der Schutz nicht versagt werden, wenn Sie nachweisen, dass der falsch angezeigte Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht jedoch auch dann kein Versicherungsschutz.
Was passiert mit dem gezahlten Beitrag beim Rücktritt?
Dem Versicherer steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026