Mit dem Rechtsschutz der Roland nehmen Sie Ihre rechtlichen Interessen im Familien-, Unterhalts-, Ehe- und Erbrecht wahr – inklusive Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen im Eherecht sowie Mediations-Verfahren. Erfahren Sie hier, welcher Schutz greift und worauf es bei der Anwaltszulassung ankommt.
Familien- und Unterhaltsrecht:
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Familien- und Unterhaltsrecht wahrzunehmen. Der Anwalt muss in Deutschland zugelassen sein.
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.
In diesem Zusammenhang besteht kein Versicherungsschutz in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen bzw. für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und deren Folgesachen (siehe hierzu Ziffer A 3.11.2).
Eherecht:
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Eherecht wahrzunehmen. In diesem Zusammenhang besteht Versicherungsschutz in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen bzw. für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und deren Folgesachen. Der Anwalt muss in Deutschland zugelassen sein.
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.
Erbrecht:
- Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Erbrecht wahrzunehmen. Der Anwalt muss in Deutschland zugelassen sein.
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.
Für alle Fälle besteht auch Versicherungsschutz für ein Mediations-Verfahren gemäß Ziffer A 5.1.1.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Rechtsschutz unterstützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Familie, Ehe, Lebenspartnerschaft und Erbe. Wichtig ist der Unterschied zwischen dem allgemeinen Familien- und Unterhaltsrecht und dem Eherecht: Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen sowie die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft sind nur über den Bereich Eherecht abgesichert. In allen Fällen kann zusätzlich ein Mediations-Verfahren genutzt werden. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Scheidungen im Rechtsschutz abgedeckt?
Im Bereich Eherecht besteht Versicherungsschutz in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen sowie für die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und deren Folgesachen. Im Familien- und Unterhaltsrecht besteht hierfür hingegen kein Versicherungsschutz (siehe Ziffer A 3.11.2).
Muss der Anwalt in Deutschland zugelassen sein?
Ja, für das Familien- und Unterhaltsrecht, das Eherecht und das Erbrecht gilt jeweils, dass der Anwalt in Deutschland zugelassen sein muss.
Ist auch eine Mediation versichert?
Ja, für alle Fälle besteht auch Versicherungsschutz für ein Mediations-Verfahren gemäß Ziffer A 5.1.1.
Wo finde ich die Höhe der Kostenübernahme?
Die Höhe der Kostenübernahme finden Sie in den jeweiligen Bausteinen.