Bei der Roland Rechtsschutz werden Jahresbeiträge im Voraus fällig, ohne Nebengebühren. Sie können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen – bei unterjähriger Zahlweise fallen Risikozuschläge an. Beträge werden auf zwei Nachkommastellen berechnet.
Es handelt sich um Jahresbeiträge, die im Voraus zu entrichten sind. Nebengebühren werden nicht erhoben.
Alle Beiträge mit Zuschlägen, Nachlässen und unterjährigen Zahlungen werden auf zwei Nachkommastellen berechnet. Bei der Berechnung von Baustein-Kombinationen, Nachlässen, Zuschlägen und unterjährigen Zahlungen kann es durch Rundungsdifferenzen systembedingt zu geringfügigen Abweichungen gegenüber dem im Antrag genannten Beitrag kommen.
Zahlungsweise:
Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung wie folgt bezahlen:
- monatlich
- vierteljährlich
- halbjährlich
- jährlich
Für unterjährige Zahlungsweise fallen Risikozuschläge an. Diese ergeben sich aus risikorelevanten Merkmalen sowie dem erhöhten Verwaltungsaufwand.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird grundsätzlich für ein ganzes Jahr im Voraus gezahlt, zusätzliche Nebengebühren gibt es nicht. Sie können jedoch wählen, ob Sie den Beitrag in kleineren Raten über das Jahr verteilen möchten. Wer nicht jährlich zahlt, muss dabei einen Aufschlag einkalkulieren. Kleine Rundungsabweichungen zum Antragsbetrag sind technisch bedingt möglich.
Häufige Fragen
Wann ist der Beitrag fällig?
Es handelt sich um Jahresbeiträge, die im Voraus zu entrichten sind.
Welche Zahlungsweisen sind möglich?
Je nach Vereinbarung können Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen.
Fallen bei unterjähriger Zahlung zusätzliche Kosten an?
Ja. Für unterjährige Zahlungsweise fallen Risikozuschläge an. Diese ergeben sich aus risikorelevanten Merkmalen sowie dem erhöhten Verwaltungsaufwand.
Werden Nebengebühren erhoben?
Nein, Nebengebühren werden nicht erhoben.
Warum kann der Beitrag geringfügig vom Antrag abweichen?
Alle Beiträge werden auf zwei Nachkommastellen berechnet. Bei Baustein-Kombinationen, Nachlässen, Zuschlägen und unterjährigen Zahlungen kann es durch Rundungsdifferenzen systembedingt zu geringfügigen Abweichungen gegenüber dem im Antrag genannten Beitrag kommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026