Bei der Rechtsschutzversicherung der Roland stehen verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten zur Auswahl: Mit der flexiblen Selbstbeteiligung (Flex-SB) lässt sich der Eigenanteil reduzieren oder sogar ganz vermeiden, wenn Sie vor der Beauftragung eines eigenen Anwalts Kontakt aufnehmen. Daneben gibt es fixe Selbstbeteiligungen, die je Versicherungsfall von der Kostenerstattung abgezogen werden.
Flexible Selbstbeteiligung (Flex-SB)
Sofern eine Flex-SB vereinbart wurde, halbiert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung bzw. wird um 150 Euro im Fall der Flex-SB Variante 150/0 reduziert, wenn Sie uns vor Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts kontaktieren.
In vielen Fällen einer Konfliktlösung fällt sogar keine Selbstbeteiligung an (siehe Ziffer A 8.2).
Fixe Selbstbeteiligungen
Es gibt verschiedene fixe Selbstbeteiligungen. Die vereinbarte Höhe wird von unserer Kostenerstattung je Versicherungsfall abgezogen.
Was bedeutet das konkret?
Die Selbstbeteiligung ist der Anteil an den Kosten, den Sie im Versicherungsfall selbst tragen. Bei der flexiblen Variante können Sie diesen Anteil verringern oder ganz umgehen, indem Sie sich vor dem Einschalten eines eigenen Anwalts an den Versicherer wenden. Bei den fixen Varianten steht der Eigenanteil dagegen fest und wird bei jedem Versicherungsfall von der Erstattung abgezogen.
Häufige Fragen
Wie kann ich meine Selbstbeteiligung mit der Flex-SB reduzieren?
Wenn eine Flex-SB vereinbart wurde, halbiert sich die vereinbarte Selbstbeteiligung bzw. wird um 150 Euro im Fall der Variante 150/0 reduziert, sofern Sie den Versicherer vor Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts kontaktieren.
Kann die Selbstbeteiligung ganz entfallen?
Ja, in vielen Fällen einer Konfliktlösung fällt sogar keine Selbstbeteiligung an (siehe Ziffer A 8.2).
Wie funktioniert eine fixe Selbstbeteiligung?
Es gibt verschiedene fixe Selbstbeteiligungen. Die vereinbarte Höhe wird je Versicherungsfall von der Kostenerstattung abgezogen.
Wann muss ich den Versicherer für die Reduzierung kontaktieren?
Sie müssen den Versicherer vor der Beauftragung eines eigenen Rechtsanwalts kontaktieren, damit sich die vereinbarte Selbstbeteiligung der Flex-SB reduziert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026