Bei der Rechtsschutzversicherung von Roland ist die Versicherungssteuer bereits im Versicherungsbeitrag enthalten. Sie zahlen die Steuer in der jeweils gesetzlich bestimmten Höhe, sodass keine gesonderte Abrechnung auf Sie zukommt.
Der Versicherungsbeitrag enthält die Versicherungssteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssteuer ist bereits Teil Ihres Beitrags. Sie müssen die Steuer also nicht getrennt bezahlen oder selbst berechnen – die Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
Häufige Fragen
Ist die Versicherungssteuer im Beitrag enthalten?
Ja. Der Versicherungsbeitrag enthält die Versicherungssteuer.
Wie hoch ist die Versicherungssteuer?
Die Versicherungssteuer wird in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe entrichtet.
Muss ich die Versicherungssteuer gesondert bezahlen?
Nein. Die Versicherungssteuer ist bereits im Versicherungsbeitrag enthalten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2026