Der Steuer-Rechtsschutz der Roland Rechtsschutz sichert Ihre rechtlichen Interessen rund um Steuern und Abgaben ab – sowohl im Einspruchsverfahren vor deutschen Finanzbehörden als auch im Klageverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
In der Rechtsschutz der Roland gilt folgendes für Steuer-Rechtsschutz:
Es besteht Versicherungsschutz, um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben wahrzunehmen:
- in Einspruchsverfahren vor deutschen Finanzbehörden,
- in Klageverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn es Streit mit dem Finanzamt oder einer anderen Behörde über Steuern und Abgaben gibt, unterstützt Sie der Steuer-Rechtsschutz bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen. Das gilt sowohl beim Einspruch gegenüber der Finanzbehörde als auch bei einer anschließenden Klage vor den zuständigen deutschen Gerichten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was deckt der Steuer-Rechtsschutz ab?
Er deckt die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben ab.
In welchen Verfahren besteht Versicherungsschutz?
In Einspruchsverfahren vor deutschen Finanzbehörden sowie in Klageverfahren vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Gilt der Schutz auch vor Verwaltungsgerichten?
Ja, für Klageverfahren besteht Versicherungsschutz vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten.
Sind auch Einspruchsverfahren vor Finanzbehörden abgedeckt?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst Einspruchsverfahren vor deutschen Finanzbehörden.