Mit den ROLAND Rechts-Services (ehemals JurWay) im Rechtsschutz profitieren Privat- und Geschäftskunden von schneller, praxisnaher Hilfe: telefonische und Online-Rechtsberatung, Rückruf-Service, Vertrags- und Dokumentencheck, Vertrags-Download, Webseiten-Prüfung sowie der Online-Schutz-Radar – ganz ohne Selbstbeteiligung.
Sie profitieren von umfangreichen Rechts-Services, die Ihnen eine schnelle und nachhaltige Hilfe bieten. Ziel ist es, für Ihr persönliches Anliegen gemeinsam die beste Lösung zu finden.
Rechts-Services für Privatkunden
Telefonische Rechtsberatung:
Es besteht Versicherungsschutz für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten sowie in Rechtsangelegenheiten, die Ihre versicherte selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit betreffen. Es muss deutsches Recht anwendbar sein.
Rückruf-Service:
Im ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) schildern Sie in einem Online-Formular vorab Ihr Rechtsproblem und Sie erhalten einen Rückruf durch einen Rechtsanwalt (telefonische Rechtsberatung).
Online Rechtsberatung:
Es besteht Versicherungsschutz für einen ersten Rat oder eine erste Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Die Beratung erfolgt über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Sie muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Online-Beratung geeignet sein.
Vertrags- und Dokumentencheck:
Es besteht Versicherungsschutz für eine allgemeine anwaltliche Prüfung von Verbraucherverträgen, die Sie im privaten Lebensbereich zu schließen beabsichtigen und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Geprüft wird, ob der Vertrag für Sie als Verbraucher rechtlich unwirksame Vertragsklauseln enthält. Die Beratung erfolgt über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Sie muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Online-Beratung geeignet sein.
Vertrags-Download:
Es besteht Versicherungsschutz für den Download von rechtlichen Mustervorlagen und -verträgen aus dem privaten Lebensbereich sowie aus dem gewerblichen Bereich über das ROLAND Service-Portal im Internet (www.roland-service.de).
Online-Schutz-Radar:
Der Online-Schutz-Radar ist eine Service-Leistung von ROLAND Rechtsschutz, die über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) zur Erkennung, Aufdeckung und Feststellung von Risiken im Internet in Anspruch genommen werden kann.
Dabei können durch Sie festgelegte, geeignete Suchtermini regelmäßig gescannt, um etwaige Risiken durch die Offenlegung persönlicher Daten zu erkennen. Sobald ein Risiko erkannt wird, besprechen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und unterstützen Sie bei der Behebung des Risikos.
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.19.1 gelten ausschließlich die Ausschlüsse gemäß den Ziffern A 6.2.10 sowie A 6.2.29.1.
Eine Selbstbeteiligung fällt für diese Leistungen nicht an.
Rechts-Services für Geschäftskunden
Telefonische Rechtsberatung:
Es besteht Versicherungsschutz für einen ersten telefonischen Rat oder eine erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten sowie in Rechtsangelegenheiten, die Ihre versicherte selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit betreffen. Es muss deutsches Recht anwendbar sein.
Rückruf-Service:
Im ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) schildern Sie in einem Online-Formular vorab Ihr Rechtsproblem und Sie erhalten einen Rückruf durch einen Rechtsanwalt (JurLine).
Online-Rechtsberatung:
Es besteht Versicherungsschutz für einen ersten Rat oder eine erste Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in Rechtsangelegenheiten, die Ihre versicherte selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit betreffen. Es muss deutsches Recht anwendbar sein. Die Beratung erfolgt über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt. Sie muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Online-Beratung geeignet sein.
Vertrags- und Dokumentencheck:
Es besteht Versicherungsschutz für eine allgemeine anwaltliche Prüfung von Verträgen, die Sie im versicherten selbstständigen oder freiberuflichen Bereich zu schließen beabsichtigen und auf die deutsches Recht anwendbar ist. Geprüft wird, ob der Vertrag für Sie rechtlich unwirksame Vertragsklauseln enthält. Die Beratung erfolgt über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) durch einen in Deutschland zugelassene:n Rechtsanwalt. Sie muss aufgrund eines einfach zu erfassenden Sachverhalts ohne weitere Akteneinsicht und umfassende Rückfragen zur Online-Beratung geeignet sein.
Vertrags-Download:
Es besteht Versicherungsschutz für den Download von rechtlichen Mustervorlagen und -verträgen aus dem gewerblichen Bereich über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) im Internet. Dafür stehen Ihnen auch Vertragsmodule zur Verfügung, um einen Vertrag zusammenzustellen (Vertragsgenerator).
Webseiten-Prüfung:
Für eine anwaltliche Prüfung der Website, mit der Ihre versicherte nebenberufliche selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer im Internet präsentiert wird oder werden soll.
Geprüft wird Ihre Internetseite auf die rechtlichen Anforderungen an:
- Impressum,
- Datenschutzerklärung,
- Zustimmung wegen Cookies
soweit deutsches Recht anwendbar ist. Die Prüfung kann alle drei Jahre einmal in Anspruch genommen werden und erfolgt über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de) durch einen von uns vermittelten Dienstleister.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen allgemeine Informationen und Hinweise zu folgenden Themen zur Verfügung:
- Haftungsrisiken bei Verlinkungen,
- Urheberrecht auf Texte und Bilder sowie
- Widerrufsbelehrung
Die Unterlagen finden Sie über das ROLAND Service-Portal (www.roland-service.de).
Für die Leistungen gemäß Ziffer A 3.19.2 gelten ausschließlich die Ausschlüsse gemäß den Ziffern A 6.2.10 sowie A 6.2.29.2.
Eine Selbstbeteiligung fällt für diese Leistungen nicht an.
Was bedeutet das konkret?
Die ROLAND Rechts-Services bieten Ihnen als Privat- oder Geschäftskunde niedrigschwellige, digitale Unterstützung bei rechtlichen Fragen. Sie können sich telefonisch oder online von einem Rechtsanwalt beraten lassen, Verträge prüfen lassen, Mustervorlagen herunterladen und weitere Service-Bausteine über das ROLAND Service-Portal nutzen. Für diese Leistungen wird keine Selbstbeteiligung fällig.
Häufige Fragen
Fällt bei den ROLAND Rechts-Services eine Selbstbeteiligung an?
Nein. Für die Leistungen der Rechts-Services – sowohl für Privat- als auch für Geschäftskunden – fällt keine Selbstbeteiligung an.
Wo nutze ich die Online-Services von ROLAND?
Die Online-Rechtsberatung, der Rückruf-Service, der Vertrags- und Dokumentencheck, der Vertrags-Download, der Online-Schutz-Radar sowie die Webseiten-Prüfung werden über das ROLAND Service-Portal unter www.roland-service.de in Anspruch genommen.
Muss deutsches Recht anwendbar sein?
Ja. Für die telefonische und Online-Rechtsberatung sowie den Vertrags- und Dokumentencheck muss deutsches Recht anwendbar sein.
Wie oft kann die Webseiten-Prüfung genutzt werden?
Die Webseiten-Prüfung kann alle drei Jahre einmal in Anspruch genommen werden. Sie erfolgt über das ROLAND Service-Portal durch einen von ROLAND vermittelten Dienstleister und prüft Impressum, Datenschutzerklärung und die Zustimmung wegen Cookies.
Was leistet der Online-Schutz-Radar?
Der Online-Schutz-Radar dient der Erkennung, Aufdeckung und Feststellung von Risiken im Internet. Von Ihnen festgelegte, geeignete Suchtermini werden regelmäßig gescannt, um Risiken durch die Offenlegung persönlicher Daten zu erkennen. Bei einem erkannten Risiko wird das weitere Vorgehen mit Ihnen besprochen und Sie werden bei der Behebung unterstützt.