Im Rechtsschutz der Roland stehen Rechtsdienstleistungen für schnelle, unkomplizierte Problemlösung im Leistungsfall: von der außergerichtlichen Konfliktbeilegung mit Anwalts-Mediatoren über spezialisierte Interessenvertretung bis zur unverbindlichen Anwaltsempfehlung aus dem Partneranwaltsnetzwerk.
Wir stehen für nachhaltige und zielgerichtete Problemlösung. Um langwierige und nervenaufreibende Auseinandersetzungen zu vermeiden, vermitteln wir Ihnen daher im Leistungsfall schnelle und unkomplizierte Hilfe. Denn wir sind überzeugt, dass im Interesse eines guten sozialen Miteinanders rechtliche Konflikte auch ohne ein Gerichtsverfahren gerecht und nachhaltig gelöst werden können.
Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Ein Gerichtsverfahren führt häufig nicht zum gewünschten Ergebnis. Oftmals entstehen durch Gerichtsurteile Gewinner und Verlierer. Gleichzeitig wird nicht immer eine nachhaltige Konfliktlösung erreicht. Denn häufig spielen andere Aspekte eine große Rolle, die das Recht alleine nicht lösen kann.
Finden Sie mit den von uns vermittelten Anwalts-Mediatoren eine akzeptable und faire Lösung, die den Interessen und Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht. Nutzen Sie die außergerichtliche Konfliktbeilegung, um in geeigneten Fällen ohne Gerichtsverfahren schnell, konstruktiv und nachhaltig zum Ziel zu kommen.
Sollten Sie keine einvernehmliche Lösung finden, ist das für Sie kein Nachteil. Wir empfehlen Ihnen dann auf Wunsch gerne geeignete Rechtsanwälte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche (siehe auch Ziffer A 3.20.3).
Für die Inanspruchnahme fällt keine vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Spezialisierte Interessenvertretung
Für eine spezialisierte Interessenvertretung im versicherten Lebensbereich vermitteln wir Ihnen in ausgewählten Rechtsgebieten – schnell und unkompliziert – einen passenden Rechtsdienstleister zur Prüfung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Für die Inanspruchnahme fällt keine vereinbarte Selbstbeteiligung an, wenn die Angelegenheit außergerichtlich erledigt wird.
Anwaltsempfehlung
Wir empfehlen Ihnen unverbindlich einen unabhängigen Rechtsanwalt aus unserem Partneranwaltsnetzwerk. Selbstverständlich können Sie auch einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen.
Was bedeutet das konkret?
Die Roland unterstützt Sie im Leistungsfall dabei, rechtliche Konflikte möglichst ohne Gericht zu lösen. Dafür werden Ihnen Anwalts-Mediatoren, spezialisierte Rechtsdienstleister oder ein Rechtsanwalt aus dem Partneranwaltsnetzwerk vermittelt. Die Wahl eines eigenen Anwalts bleibt Ihnen offen. In bestimmten Fällen entfällt zudem die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Häufige Fragen
Muss ich immer vor Gericht gehen?
Nein. Rechtliche Konflikte können in geeigneten Fällen auch ohne Gerichtsverfahren gerecht und nachhaltig gelöst werden. Dazu wird Ihnen die außergerichtliche Konfliktbeilegung mit vermittelten Anwalts-Mediatoren angeboten.
Fällt bei der außergerichtlichen Konfliktbeilegung eine Selbstbeteiligung an?
Für die Inanspruchnahme der außergerichtlichen Konfliktbeilegung fällt keine vereinbarte Selbstbeteiligung an.
Was passiert, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird?
Das ist für Sie kein Nachteil. Auf Wunsch werden Ihnen dann gerne geeignete Rechtsanwälte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche empfohlen (siehe auch Ziffer A 3.20.3).
Kann ich einen eigenen Anwalt wählen?
Ja. Es wird Ihnen unverbindlich ein unabhängiger Rechtsanwalt aus dem Partneranwaltsnetzwerk empfohlen. Sie können aber auch einen Anwalt Ihrer Wahl beauftragen.
Fällt bei der spezialisierten Interessenvertretung eine Selbstbeteiligung an?
Für die Inanspruchnahme fällt keine vereinbarte Selbstbeteiligung an, wenn die Angelegenheit außergerichtlich erledigt wird.