Beim Rechtsschutz der Roland übernimmt der Versicherer außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs Kosten bis zu 250.000 Euro je Versicherungsfall – etwa bei einem höchstens einjährigen Aufenthalt oder bei Verträgen aus dem Internet. Welche Voraussetzungen dabei gelten und wie sich die Versicherungssumme berechnet, erfahren Sie hier.
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro je Versicherungsfall.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung muss dort notwendig sein, weil Sie einen Vertrag im Internet abgeschlossen haben,
- der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ziffer A 4.1),
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
- Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr.
Beispiel: Sie und Ihr Ehepartner haben einen Konflikt mit einem Dritten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepartner als Streitpartei entfallen, tragen wir. Der Dritte muss seinen Kostenanteil, also 50 %, selbst bezahlen.
Wir erbringen und vermitteln Dienstleistungen, damit Sie Ihre Interessen im nachfolgend erläuterten Umfang wahrnehmen können.
Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Rechtsfall außerhalb des sonst vereinbarten Geltungsbereichs auftritt, kann Versicherungsschutz bestehen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Entscheidend ist unter anderem, dass es sich um einen zeitlich begrenzten Aufenthalt oder einen im Internet geschlossenen Vertrag handelt und dass es nicht um bestimmte Rechtsgeschäfte wie den Erwerb von Grundeigentum oder um selbstständige Tätigkeiten geht. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Werte und Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag werden die Kosten außerhalb des Geltungsbereichs übernommen?
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach Ziffer A 4.1 werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 250.000 Euro je Versicherungsfall getragen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Der Versicherungsfall muss während eines höchstens einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder die Interessenwahrnehmung notwendig sein, weil ein Vertrag im Internet abgeschlossen wurde. Der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein. Ausgenommen sind Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung dinglicher Rechte sowie mit schuldrechtlichen Verträgen aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit.
Wie hoch ist die maximale Zahlung je Versicherungsfall?
In jedem Versicherungsfall wird höchstens die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme gezahlt.
Werden Zahlungen für mehrere Personen oder Fälle zusammengerechnet?
Ja. Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall werden zusammengerechnet. Das gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Wer trägt die Kosten bei einer Mediation mit einem Dritten?
Die Kosten des Mediators werden hälftig zwischen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehepartner als Streitpartei entfallen, werden getragen. Der Dritte muss seinen Kostenanteil, also 50 %, selbst bezahlen.